Kontaktaufnahme via E-Mail und Einschreiben wird ignoriert

  • Tag zusammen,

    ich habe leider das Problem, dass mein Vermieter (große Siedlungsgesellschaft) die Kontaktaufnahme ignoriert.

    Ich versuche seit November per E-Mail Kontakt aufzunehmen und habe Mitte letzten Monats ein Einschreiben verfasst und in diesem die ausstehenden und vergangenen Probleme gelistet (siehe Anhang).

    Da darauf nicht reagiert wurde, stellt sich mir die Frage, wie ich weiter vorgehen sollte?

    • Ich habe immer noch keinen Strom im Badezimmer. Kann ich da einfach einen Elektriker bestellen und die Kosten weiterleiten? Besteht die Gefahr, dass ich auf den Kosten sitzen bleibe, wenn sich herausstellt, dass ich für den Schaden oder für die Auswechslung der Sicherung verantwortlich gewesen wäre?

    Hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen.

    MfG

  • Ich meinte damit das wir über diesen Punkt hinaus sind. Es wurden eine gute Handvoll von E-Mails und ein Einschreiben ignoriert. Diese wurden selbstverständlich gelesen und es wurde sich bewusst dazu entschieden nicht zu antworten.

    Möchte zusätzlich erwähnen, das wir zuvor auch alles per E-Mail geklärt haben. Das hat bisher also auch funktioniert. Es funktioniert nur nicht mehr so gut, seitdem der Vermieter erfolglos versucht hat, mir meinen Mietverzicht zu streichen.

  • Dachte ich mir doch, dass es irgend einen Hintergrund hat, warum sich der Vermieter taub stellt. Ist meistens so, dass es irgend eine Vorgeschichte gibt. Auch wenn ich jetzt nicht weiß, was du mit Mietverzicht meinst, aber nicht so wichtig.

    Kommen wir auf deine Frage zurück.

    Wenn ein Mangel besteht, der die Nutzbarkeit der Wohnung einschränkt, dann sieht das Gesetz die Möglichkeit der Ersatzvornahme vor. Das bedeutet, man beauftragt selber die Behebung des Schadens und fordert dann anschließend die Kosten vom Vermieter zurück. Wenn die Rückforderung nicht klappt, kann man mit der Miete aufrechnen. Wichtig aber für der Ersatzvornahme, den Vermieter in Verzug zu setzen, also ihn mit einer Fristsetzung auffordern, den Mangel zu beseitigen und die Ersatzvornahme anzukündigen.

  • Ich habe in meiner letzten E-Mail (vor dem Einschreiben) eine ein wöchige Frist gesetzt und angekündigt, dass ich den Schaden von einem Elektriker beheben lassen würde und die Kosten weiterleite, wenn sich bis dahin nicht gemeldet wird.

    Habe mich anschließend allerdings doch für ein Einschreiben entschieden.

    Die Frage wäre jetzt:

    - War die ein wöchige Antwortfrist zu kurz?

    - Wurde das durch mein Einschreiben wieder aufgehoben? Habe in diesem das Problem gelistet und als Lösungswunsch eine schnelle Behebung des Problems und eine Mietminderung für die Dauer des Ausfalls gefordert.

    - Muss der Vermieter auch dafür aufkommen, wenn ich für den Schaden verantwortlich bin?

    - Kann ich rückwirkend auch noch Geld fordern? Ich habe jetzt seit über einen Monat keinen Strom im Badezimmer, und ich habe zwischen

    November und Dezember keine funktionierenden Heizungen in zwei meiner Räume gehabt.


    Was den Mietverzicht angeht:

    Ich habe eine Mietreduzierung in meinem Vertrag, diese wird heutzutage für gewöhnlich temporär ausgestellt, wenn die Wohnung renovierungsbedürftig oder andere Mängel hat. Bei mir ist der Mietverzicht allerdings permanent. Die Siedlungsgesellschaft hat so getan als ob dieser temporär wäre, erst als ich die Vertragsunterlagen angefordert habe, wurde mein Fall erneut „geprüft“ und mir wurde bestätigt, dass der Mietverzicht permanent ist.

  • War die ein wöchige Antwortfrist zu kurz?

    Vermutlich eher nicht, da der Vermieter ja zuvor schon häufiger informiert wurde.

    Wurde das durch mein Einschreiben wieder aufgehoben?

    Nein, man kann natürlich seine Forderung wiederholen um Nachdruck zu verleihen.

    Muss der Vermieter auch dafür aufkommen, wenn ich für den Schaden verantwortlich bin?

    Solche wichtigen Informationen solltest du im Eingangsbeitrag schreiben. Wenn du den Schaden schuldhaft oder fahrlässig verursacht hast, ist es deine Sache, ihn zu beheben (siehe §249 Abs. 1 BGB)

    Kann ich rückwirkend auch noch Geld fordern?

    Eine rückwirkende Mietminderung ist nur möglich, wenn man unter Vorbehalt gezahlt hat.

    Mietreduzierung in meinem Vertrag, diese wird heutzutage für gewöhnlich temporär ausgestellt, wenn die Wohnung renovierungsbedürftig oder andere Mängel hat

    Wenn ein Mangel schon zu Vertragsbeginn bestand und dieser bekannt war, man sogar eine Minderung dafür bekommen hat, dann ist es kein Mangel, sondern ein vertragsgemäßer Zustand. Das heißt, damit muss man dann leben und kann nicht die Behebung vom Vermieter verlangen (siehe §536b BGB).

  • Solche wichtigen Informationen solltest du im Eingangsbeitrag schreiben. Wenn du den Schaden schuldhaft oder fahrlässig verursacht hast, ist es deine Sache, ihn zu beheben (siehe §249 Abs. 1 BGB)

    Habe ich direkt im Eingangsbeitrag nach gefragt. :)

    Ich bin mir persönlich keiner Schuld bewusst, das Ganze ist allerdings bei einer Renovierung passiert. Habe selbstverständlich die Sicherung herausgenommen (die Lampen wurden beim Anstrich entfernt) und anschließend ging nur die im Badezimmer nicht mehr an. Da hat nichts geknallt oder sonst irgendwas, ich kann allerdings auch nicht 100%ig ausschließen, dass ich direkt oder indirekt mitverantwortlich bin.

    Eine rückwirkende Mietminderung ist nur möglich, wenn man unter Vorbehalt gezahlt hat.

    Das heißt ich hätte ankündigen müssen, dass ich die Miete nur noch unter vorbehalt zahle? (Schade, dass man da nichts mehr machen kann. Es kann doch niemand verlangen, solche Dinge zu wissen)

    Wenn ein Mangel schon zu Vertragsbeginn bestand und dieser bekannt war, man sogar eine Minderung dafür bekommen hat, dann ist es kein Mangel, sondern ein vertragsgemäßer Zustand. Das heißt, damit muss man dann leben und kann nicht die Behebung vom Vermieter verlangen (siehe §536b BGB).

    Wollte nur den Mietverzicht erklären, das hatte mit den genannten Problemen (Strom & Heizung) nichts zu.

    Es gibt diesbezüglich allerdings auch ein Problem (Hatte ich im Anhang meines OP geschrieben, allerdings wurde der Anhang gelöscht). Es wurde ein finanzieller Nachweis für die Verlängerung des Mietverzichts gefordert, dieser wurde „zu spät“ eingereicht und dementsprechend hat die Siedlungsgesellschaft den Mietverzicht für einen Monat verweigert. Da meine Vertragssituation erst danach geprüft wurde und sich herausgestellt hat, dass mein Mietverzicht permanent und an nichts gebunden ist, war der Nachweis nie nötig.

    Dementsprechend müssen die mir das Geld zurückerstatten, richtig? Kündige ich das auch einfach an und reduziere die Miete für den nächsten Monat?


    Um das ganze nochmal zusammen zufassen:

    - Für das Badezimmer kann ich einen Elektriker anrufen, laufe aber Gefahr auf den Kosten sitzen zu bleiben und ich bekomme den letzten Monat ohne Strom nicht kompensiert, da ich nicht angekündigt habe, dass ich die Miete nur noch unter Vorbehalt zahle?

    - Was den Heizungsausfall angeht, bekomme ich aus denselben Gründen keine Kompensation.

    - Beim Mietverzicht kann ich evtl. die Miete selbst kürzen, muss das vorher allerdings ankündigen? (Die Geschichte geht auf 2020 zurück)


    Vielen Dank, das du dir die Zeit nimmst / genommen hast.

  • ich kann allerdings auch nicht 100%ig ausschließen, dass ich direkt oder indirekt mitverantwortlich bin.

    Das wird sich dann erst klären lassen, wenn ein Elektriker die Ursache gefunden hat.

    Dementsprechend müssen die mir das Geld zurückerstatten, richtig?

    Diese Frage können wir hier nicht vertiefen. Denn es kommt auf genauere Umstände deines Vertrags an, und das wäre Rechtsberatung, die hier nicht möglich ist. Wir können nur allgemeingültige Prinzipien besprechen.

    Schade, dass man da nichts mehr machen kann. Es kann doch niemand verlangen, solche Dinge zu wissen

    Wenn man wirklich nicht davon weiß, wäre das etwas anderes. Aber das Thema Mietminderung taucht in sämtlichen Medien immer wieder auf. So ist es schwer zu behaupten, dass man davon nichts wusste.

    Davon abgesehen, die Mietminderung ist ein Mttel, um Druck auf den Vermieter zu machen, sich um die Dinge zu kümmern. Und nach deiner Beschreibung der Situation darf man Zweifel haben, ob das einen Effekt gebracht hätte.

    Hatte ich im Anhang meines OP geschrieben, allerdings wurde der Anhang gelöscht

    Es gab ein technisches Problem mit dem Anhang, weswegen er gelöscht wurde. Lade ihn gern nochmal hoch, am Besten im pdf Format.

  • Das wird sich dann erst klären lassen, wenn ein Elektriker die Ursache gefunden hat.

    Alles klar, ich werde mich über die Kosten informieren. Es macht evtl. mehr Sinn (finanziell), wenn ich selbst versuche, die Sicherung zu wechseln.

    Diese Frage können wir hier nicht vertiefen. Denn es kommt auf genauere Umstände deines Vertrags an, und das wäre Rechtsberatung, die hier nicht möglich ist. Wir können nur allgemeingültige Prinzipien besprechen.

    Geht ja nicht um Rechtsberatung. Mir steht das Geld nachweislich zu. Der Vertrag wurde von der Siedlungsgesellschaft selbst im Bezug auf den Mietverzicht geprüft. Da der Mietverzicht permanent und nicht temporär ist, konnte dieser auch dementsprechend nicht auslaufen, was bedeutet, das mir das Geld zustehen sollte.

    Mir stellt sich nur die Frage, wie ich jetzt an das Geld komme, ohne das ich mir selbst Probleme bereite? Kann ich den Betrag mit vorheriger Ankündigung von der nächsten Miete abziehen? Bin ich damit auf der sicheren Seite?

    Davon abgesehen, die Mietminderung ist ein Mttel, um Druck auf den Vermieter zu machen, sich um die Dinge zu kümmern. Und nach deiner Beschreibung der Situation darf man Zweifel haben, ob das einen Effekt gebracht hätte.

    Es ging ja darum, dass der Vermieter nicht auf meine Kontaktversuche reagiert. Mit einer Mietminderung meinerseits würde ich diesen im Prinzip zum Handeln drängen. Es stellt sich halt die Frage, wie er reagiert hätte (Dialog oder Rechtsweg) und was dann am Ende dabei rausgekommen wäre.


    Zusammengefasst:

    - Heizung kann/sollte ich ignorieren, da bekomme ich rückwirkend kein Geld zurück?

    - Beim Strom im Badezimmer macht es finanziell mehr Sinn, die Sicherung selbst auszuwechseln (Falls möglich)?

    - Einbehaltener Mietverzicht?


    Wie gehe ich denn generell mit der Situation um? Der Vermieter reagiert nicht, wird das dementsprechend auch in Zukunft nicht tun und Probleme wird es immer wieder geben. Kann man diesbezüglich irgendwas machen? Gibt es die Möglichkeit, eine Schlichtungspartei oder Ähnliches einzuschalten?

  • Kann ich den Betrag mit vorheriger Ankündigung von der nächsten Miete abziehen?

    Wenn dir das Geld zusteht, dann kannst du es auch mit der Miete verrechnen. Aber da ich nicht prüfen kann, ob es dir zusteht, kann ich nicht sagen, verrechne es.

    da bekomme ich rückwirkend kein Geld zurück?

    Zumindet auf dem gerichtichen Weg schwierig, außergerichtlich vielleicht möglich.

    mehr Sinn, die Sicherung selbst auszuwechseln (Falls möglich)?

    Die Sicherung ist doch, was man als erstes prüfen kann, ist doch genau genommen selbstverständlich danach zu schauen.

    Kann man diesbezüglich irgendwas machen? Gibt es die Möglichkeit, eine Schlichtungspartei oder Ähnliches einzuschalten?

    Du kannst überlegen, einen Anwalt zu beauftragen. Allein schon ein anwaltlicher Brief, der bei der Hausverwaltung auf dem Tisch landet, kann Eindruck machen und etwas bewegen.

  • Die Sicherung ist doch, was man als erstes prüfen kann, ist doch genau genommen selbstverständlich danach zu schauen.

    Da überschätzt du mich und wahrscheinlich auch viele andere Menschen. Dass die Sicherung im Sicherungskasten defekt ist, sollte klar sein. Mir fällt jedenfalls kein anderer Grund ein (nicht, dass ich davon Ahnung hätte). Das heißt aber noch lange nicht, dass ich weiß, wie ich die Sicherung prüfen und oder Auswechsel kann.

    Du kannst überlegen, einen Anwalt zu beauftragen. Allein schon ein anwaltlicher Brief, der bei der Hausverwaltung auf dem Tisch landet, kann Eindruck machen und etwas bewegen.

    Klar ein Anwalt ist immer eine Option, ist aber auch mit Kosten verbunden und die möchte ich umgehen. Hätte sonst auch einfach einen Elektriker fürs Bad kommen lassen, die Kosten weiterleiten und es darauf ankommen lassen können.


    Wie gehe ich denn jetzt generell damit um, dass der Vermieter die Kontaktaufnahme ignoriert, der muss doch auch seinen Pflichten nachkommen. Da muss es doch was geben, wo ich ansetzten kann?

  • Ja, den Anwalt müsstest du erst mal bezahlen. Aber es ist nicht unbedingt gesagt, dass du auf diesen Kosten sitzen bleibst. Denn eventuell können diese gemäß §536a Abs. 1 BGB vom Vermieter gefordert werden.

    Ansonsten habe ich die Frage doch oben schon beantwortet. Die Ersatzvornahme wie beschrieben. Außerdem die Mietminderung, wenn nicht rückwirkend, dann zumindest ab jetzt. Die Höhe der Minderung solltest du allerdings mit einem Anwalt absprechen, nicht dass du zu hoch dabei gehst und in Zahlungsverzug kommst.

  • Da lässt sich wohl nicht viel machen. Ich kann mich dazu entscheiden, die Sicherung für weniger als 10€ selbst auszutauschen und die Sache auf sich beruhen zu lassen, oder ich riskiere auf ein paar hundert Euro an kosten sitzen zu bleiben.


    Ich werde den Betrag für den Mietverzicht, der einbehalten wurde, von der nächsten Miete abziehen und meinen Vermieter frühzeitig darüber informieren, dann kann er entscheiden, ob er die Situation eskalieren möchte. Den Lichtschutzschalter werde ich selbst austauschen und von der Mietminderung werde ich dann direkt mit Ankündigung beim nächsten Problem gebrauch machen (möchte nicht noch einen Monat ohne Strom im Bad verbringen).


    Danke Dir.

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