Solche wichtigen Informationen solltest du im Eingangsbeitrag schreiben. Wenn du den Schaden schuldhaft oder fahrlässig verursacht hast, ist es deine Sache, ihn zu beheben (siehe §249 Abs. 1 BGB)
Habe ich direkt im Eingangsbeitrag nach gefragt. 
Ich bin mir persönlich keiner Schuld bewusst, das Ganze ist allerdings bei einer Renovierung passiert. Habe selbstverständlich die Sicherung herausgenommen (die Lampen wurden beim Anstrich entfernt) und anschließend ging nur die im Badezimmer nicht mehr an. Da hat nichts geknallt oder sonst irgendwas, ich kann allerdings auch nicht 100%ig ausschließen, dass ich direkt oder indirekt mitverantwortlich bin.
Eine rückwirkende Mietminderung ist nur möglich, wenn man unter Vorbehalt gezahlt hat.
Das heißt ich hätte ankündigen müssen, dass ich die Miete nur noch unter vorbehalt zahle? (Schade, dass man da nichts mehr machen kann. Es kann doch niemand verlangen, solche Dinge zu wissen)
Wenn ein Mangel schon zu Vertragsbeginn bestand und dieser bekannt war, man sogar eine Minderung dafür bekommen hat, dann ist es kein Mangel, sondern ein vertragsgemäßer Zustand. Das heißt, damit muss man dann leben und kann nicht die Behebung vom Vermieter verlangen (siehe §536b BGB).
Wollte nur den Mietverzicht erklären, das hatte mit den genannten Problemen (Strom & Heizung) nichts zu.
Es gibt diesbezüglich allerdings auch ein Problem (Hatte ich im Anhang meines OP geschrieben, allerdings wurde der Anhang gelöscht). Es wurde ein finanzieller Nachweis für die Verlängerung des Mietverzichts gefordert, dieser wurde „zu spät“ eingereicht und dementsprechend hat die Siedlungsgesellschaft den Mietverzicht für einen Monat verweigert. Da meine Vertragssituation erst danach geprüft wurde und sich herausgestellt hat, dass mein Mietverzicht permanent und an nichts gebunden ist, war der Nachweis nie nötig.
Dementsprechend müssen die mir das Geld zurückerstatten, richtig? Kündige ich das auch einfach an und reduziere die Miete für den nächsten Monat?
Um das ganze nochmal zusammen zufassen:
- Für das Badezimmer kann ich einen Elektriker anrufen, laufe aber Gefahr auf den Kosten sitzen zu bleiben und ich bekomme den letzten Monat ohne Strom nicht kompensiert, da ich nicht angekündigt habe, dass ich die Miete nur noch unter Vorbehalt zahle?
- Was den Heizungsausfall angeht, bekomme ich aus denselben Gründen keine Kompensation.
- Beim Mietverzicht kann ich evtl. die Miete selbst kürzen, muss das vorher allerdings ankündigen? (Die Geschichte geht auf 2020 zurück)
Vielen Dank, das du dir die Zeit nimmst / genommen hast.