Vortäuschende Eigenbedarfskündigungen abwehren

  • Was passiert ist

    Zwei Wochen nach einem Streit mit dem Vermieter darüber, wer für den Austausch von Geräten in der Küche verantwortlich ist (nach dem Mieterverein ist klar, dass der Vermieter dafür verantwortlich ist), erfolgte die Kündigung wegen Eigenbedarf aufgrund von "ehelichen Schwierigkeiten" mit "unzumutbaren Härten bei einem langfristigen Aufenthalt in der aktuellen Umgebung".

    Es gab auch andere frühere Fälle von Meinungsverschiedenheiten, bei denen der Mieterverein der Ansicht ist, dass der Vermieter kein Recht hat, dem Mieter Kosten in Rechnung zu stellen. Dies ist ein sehr klarer Fall von vermutetem vortäuschendem Eigenbedarf. Der Mieter möchte dagegen kämpfen, da er bereits seit über 7 Jahren dort wohnt und nicht einfach aufgeben will.

    Das werde nicht so leicht akzeptiert.

    Der Mieter folgt dem Rat des Mietervereins, nichts zu unternehmen, sondern abzuwarten und zu sehen, was passiert.

    Der Mieter hat eine Rechtsschutzversicherung, aber welche anderen Risiken gibt es?

    Eine zweite Meinung einholen

    #1 Muss der Mieter in der Selbstauskunft angeben (die Frage lautet "Wurde in den letzten 5 Jahren eine Räumungsklage gegen Sie erhoben?"), wenn er sich für eine neue Wohnung bewirbt, ob es in den letzten fünf Jahren Räumungsklagen gab, selbst wenn keine Mietrückstände vorliegen, sondern vermutete Eigenbedarfskündigungen des Vermieters, die der Mieter anfechten möchte?

    Wenn dies der Fall ist, wäre das Finden einer neuen Wohnung unmöglich und ein deutlicher Nachteil für den Mieter im deutschen Rechtssystem.

    #2 Wenn es vor der Kündigung Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden gab, könnte das Gericht dann stärkere Beweise für das Bedürfnis des Vermieters verlangen?

    #3 Wird eine Räumungsklage in die SCHUFA beeinflussen? Es gibt keine ausstehenden Mieten.

    #4 Im Allgemeinen, wie sollte ein Mieter vorgehen, wenn er eine unrechtmäßige Kündigung wegen Eigenbedarf vermutet? Soweit ich das verstehe, ist dies eine gängige Praxis unter Vermietern.

  • Der Mieter hat eine Rechtsschutzversicherung, aber welche anderen Risiken gibt es?

    Nur dass der Mieter verlieren könnte und demnach ausziehen muss. Mehr gibt es nicht.

    Muss der Mieter in der Selbstauskunft angeben (die Frage lautet "Wurde in den letzten 5 Jahren eine Räumungsklage gegen Sie erhoben?")

    Nein. Denn diese Frage darf sich nur auf Mietrückstände beziehen, da der neue Vermieter ein Interesse hat, beurteilen zu können, ob der Interessent zahlungsfähig ist.

    Wenn es vor der Kündigung Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden gab, könnte das Gericht dann stärkere Beweise für das Bedürfnis des Vermieters verlangen?

    Nein. Das Gericht verlangt keine Beweise, sondern es bewertet nur die vorhandenen Beweise neutral. Beide Parteien haben die Möglichkeit, ihre Beweise einzubringen, egal wie diese das Gericht dann bewertet.

    Wird eine Räumungsklage in die SCHUFA beeinflussen?

    Nein. Die Schufa interessiert sich nur für unbestrittene oder rechtskräftige Schulden.

    wie sollte ein Mieter vorgehen, wenn er eine unrechtmäßige Kündigung wegen Eigenbedarf vermutet?

    Zu einem Anwalt gehen und die Sache einschätzen lassen. Beim Mieterverein warst du offenbar schon. Eventuell kannst du noch zu einem anderen Anwalt, um eine weitere Meinung einzuholen. Gegen die Kündigung vorgehen muss man nicht, wenn diese unwirksam sein sollte. Der Vermieter ist es, der Klage einreichen möchte, um seine Kündigung durchzusetzen, nicht umgekehrt.

  • Nein. Das Gericht verlangt keine Beweise, sondern es bewertet nur die vorhandenen Beweise neutral. Beide Parteien haben die Möglichkeit, ihre Beweise einzubringen, egal wie diese das Gericht dann bewertet.

    Gab es schon Fälle, in denen ein Mieter erfolgreich eine Eigenbedarfskündigung angefochten hat, obwohl der Vermieter zunächst einen scheinbar gültigen Grund für die Kündigung angegeben hatte, aber Umstände darauf hindeuteten, dass die Kündigung betrügerisch war? Hat das Gericht in diesen Fällen zugunsten des Mieters entschieden, oder prüft es nur die formelle Gültigkeit der Kündigung?

  • Bei einer Räumungsklage kommt es darauf an, ob die Kündigung wirksam ist. Und das hängt nicht nur von der formellen Korrektheit ab, sondern auch sehr stark von der Begründung. Es geht um eine Abwägung der Interessen. Es kam beispielsweise vor, dass ein Vermieter Eigenbedarf für eine Wohnung in höherer Etage ohne Aufzug angemeldet hat, der Vermieter aber körperliche Schwierigkeiten mit dem Treppensteigen hat, da war der Eigenbedarf nicht plausibel.

    Man sollte als Mieter aber einen Anwalt an seiner Seite haben, denn es ist wichtig, die Interessen als Mieter überzeugend zu begründen. Das wird einem allein kaum gelingen.

  • Was für eine Zeitlinie kann der Mieter erwarten, wenn eine Räumungsklage eingereicht wird, nachdem er eine Eigenbedarfskündigung erhalten hat, die rechtlich korrekt ist, aber keinen Hinweis auf Widerspruch enthält?

    Der Mieter akzeptiert die genannten Gründe nicht aufgrund früherer Meinungsverschiedenheiten mit dem Vermieter und vermutet, dass die Kündigung falsch ist. Um Zeit zu gewinnen, legt er keinen Widerspruch ein, zieht aber auch nicht aus der Wohnung aus.

    Zu welchem Zeitpunkt kann der Brief vom Gericht eintreffen?

    Wenn der Mieter nicht anwesend ist, sondern auf einer 3 Wochen lange Reise und keine Chance hat, innerhalb von 14 Tagen zu antworten? Wie beeinflusst das den Fall?

    Wenn das Gericht nicht so beschäftigt ist, wann kann die Anhörung stattfinden?

    Im schlimmsten Fall, wenn der Mieter verliert, wie viel Zeit bekommt er normalerweise, um eine geeignete Wohnung zu finden und auszuziehen?

    Thema Eigenbedarfskündigung - Thema bitte weiterführen

  • Um Zeit zu gewinnen, legt er keinen Widerspruch ein, zieht aber auch nicht aus der Wohnung aus.

    Was den Widerspruch betrifft darf man zwei Dinge nicht durcheinander bringen. Der Widerspruch im Sinne des §574 BGB betrifft nur Gründe wegen sozialer Härte und damit lässt sich das Ende der Mietzeit vorübergehend aufschieben. Nicht zu verwechseln damit ist die Situation, wenn die Kündigung unwirksam ist, weil sie missbräuchlich ist und der Grund nicht plausibel. In diesem Fall braucht man nicht zu widersprechen, denn eine unwirksame Kündigung ist wie nicht vorhanden.

    Zu welchem Zeitpunkt kann der Brief vom Gericht eintreffen?

    Das kann man überhaupt nicht vorher sagen. Es kommt darauf an, wie schnell der Vermieter Klage einreicht, und wie ausgelastet das zuständige Amtsgericht ist. Der Vermieter kann theoretisch auch schon während der Kündigungsfrist Klage einreichen, also vorsorglich, die dann ab Ende der Kündigungsfrist Wirkung haben soll.

    und keine Chance hat, innerhalb von 14 Tagen zu antworten? Wie beeinflusst das den Fall?

    Dann ergeht ein Versäumnisurteil gegen den Mieter. Das bedeutet, der Mieter hat verloren ohne sich noch verteidigen zu können.

    wenn der Mieter verliert, wie viel Zeit bekommt er normalerweise, um eine geeignete Wohnung zu finden und auszuziehen?

    Kann man nicht allgemein sagen, das wird im Einzelfall entschieden. Der Mieter kann dazu auch einen Antrag bei Gericht stellen bezüglich der Räumungsfrist.

    Last but not least betone ich ausdrücklich, dass man sich in der Situation einem Rechtsanwalt anvertrauen sollte. Es gibt zu viele Fehler die man machen kann. Außerdem muss sorgfältig eingeschätzt werden, ob die Kündigung wirksam ist. Ohne Anwalt kann man davon ausgehen, bei Gericht sprichwörtlich Baden zu gehen. Recht haben bedeutet noch lange nicht Recht zu bekommen.

  • Einem Rechtsanwalt zu vertrauen ist klar. Hier geht es darum, eine zweite Meinung einzuholen und ein tieferes Verständnis zu erlangen.

    Ist es wirklich so, dass ein Schreiben vom Gericht innerhalb von 14 Tagen beantwortet werden muss? Es gibt viele Gründe, warum eine Person das Schreiben möglicherweise nicht erhalten hat oder nicht in der Lage oder fähig ist, zu antworten.

    Wenn man einen Freund hat, der den Briefkasten überprüft, kann dieser dann auf das Schreiben des Gerichts antworten? Brauchen sie dazu eine unterzeichnete Vollmacht?

    Nächste Unsinnige Frage: Wenn man keinen rechtlichen Brief erwartet und in einen zweiwöchigen Urlaub geht. Was passiert dann, wenn man keine Vollmacht an jemanden erteilt hat?

  • Es gibt viele Gründe, warum eine Person das Schreiben möglicherweise nicht erhalten hat oder nicht in der Lage oder fähig ist, zu antworten.

    All diese Gründe gelten nicht. Man muss sich selbst darum kümmern, dass jemand regelmäßig in den Briefkasten schaut, ob Post darin ist, bei der es um Fristen geht. In der ersten Antwort reicht es zu schreiben, dass man sich verteidigen wird. Um das dann näher zu begründen hat man etwas mehr Zeit. Dieser Freund, der die Klageschrift im Briefkasten findet, sollte sie unverzüglich an deinen Anwalt weiter geben.

  • Kurzgesagt:

    • Ein Mieter informiert den Vermieter über einige Probleme in der Wohnung, die laut Mietrecht die Verantwortung des Vermieters sind.
    • Der Vermieter antwortet, dass er nur bereit ist, es zu reparieren, wenn der Mieter die Hälfte der Rechnung bezahlt (zum Beispiel für den Kauf einer neuen Spülmaschine und Kühlschrank).
    • Der Mieter lehnt ab und erinnert den Vermieter an seine Verantwortlichkeiten.
    • Eine Woche später kündigt der Vermieter aus Eigenbedarf mit der gesetzlich bindenden Kündigungsfrist von 6 Monaten.
    • Der Mieter entscheidet sich, den Kampf anzunehmen und nicht über den tisch ziehen lassen, denn wenn er einfach auszieht, könnte dasselbe Problem in der nächsten Wohnung auftreten. :(
    • Ein paar Tage nach Ablauf der Kündigungsfrist erklärt der Vermieter, dass er seine Meinung geändert hat und bereit ist, die Probleme zu beheben, damit es nicht so aussieht, als wäre das der Grund für die Kündigung. Damit der Mieter die neuen Geräte nutzen kann, darf er noch ein weiteres Jahr bleiben, wenn er zustimmt. Der Mieter ignoriert das Angebot und antwortet nicht.
    • Jetzt, 3 Monate nach Ablauf der Kündigungsfrist, wurden die Probleme behoben, obwohl der Mieter nichts zugestimmt hat. (Ein sehr merkwürdiges Treffen mit dem Vermieter, als er die Arbeit überprüfte, da es schien, als hätte er die Kündigung vergessen :confused: .)
    • Es sollte beachtet werden, dass der ursprüngliche Grund für Eigenbedarf Eheprobleme waren und dass er wegen "der aktuellen extrem schwierigen Situation in der Gegend nicht länger bleiben kann". Plötzlich ist ein weiteres Jahr in Ordnung (nach ursprüngliche 6 monaten)!

    Eine stillschweigende Verlängerung nach § 545 BGB ist Wiedersprochen. Wie lange kann der Vermieter eine Räumungsklage schicken?

    Irgendwann muss die Kündigung ungültig werden, oder?

    Verschoben ins Thema mit gleichem Inhalt. Nachfragen im bestehenden Thema stellen!

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