Mietvertrag Verletzung durch Untermietung und wann verjährt die ?

  • Hallo Community,

    Meine frage lautet, wann verjährt eine Vertragsverletzung durch unerlaubte Untervermietung?

    Dieses unten genannten Schreiben haben wir als Mieter erhalten.

    Die Mietvertrags Verletzung ist im Jahr 2017 passiert, es würde damals geklärt, und Abmahnungen sind nicht erfolgt. Somit sollte diese eigentlich verjährt sein. Wie würdet ihr auf so ein Schreiben reagieren?

    "Zugang zum Keller - Lärmbelästigung"

    Wie sollte man auf diese E-Mail Antworten.

    Anschreiben des Vermieters entfernt zum Schutz vor Verstoß gegen Vertragsdatenschutz. Veröffentlichung nicht empfehlenswert.

  • Im Schriftverkehr erwähnen darf man Dinge aus der Vergangenheit, das ist nicht verboten. Rechtliche Auswirkungen hinichtlich einer Kündigung kann es aber nach so langer Zeit nicht mehr haben, das ist dann verwirkt. Deswegen muss man darauf nicht unbedingt mehr eingehen wenn man nicht möchte, zumal es sich ja nicht um eine Abmahnung handelt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!