Hallo Community,
Meine frage lautet, wann verjährt eine Vertragsverletzung durch unerlaubte Untervermietung?
Dieses unten genannten Schreiben haben wir als Mieter erhalten.
Die Mietvertrags Verletzung ist im Jahr 2017 passiert, es würde damals geklärt, und Abmahnungen sind nicht erfolgt. Somit sollte diese eigentlich verjährt sein. Wie würdet ihr auf so ein Schreiben reagieren?
"Zugang zum Keller - Lärmbelästigung"
Wie sollte man auf diese E-Mail Antworten.
Anschreiben des Vermieters entfernt zum Schutz vor Verstoß gegen Vertragsdatenschutz. Veröffentlichung nicht empfehlenswert.