Vermieter verlangt Schönheitsreparaturen mit Streichputz

  • Hallo,

    wir haben Ende Dezember ordnungsgemäß auf Ende März gekündigt. Gestern (Anfang März) haben wir nun angefangen zu streichen.

    Nachdem wir gestrichen haben kam eine Nachricht von unserem Vermieter, dass wir einige der Räume sowie alle Decken mit Streichputz streichen müssen.

    Im Mietvertrag steht hierzu nichts (Wohnung müssen geräumt, gestrichen, Bohrlöcher verputzt) sowie eine Klausel „Beide Parteien anerkennen die Renovierungsarbeiten als vertragskonform“.

    Mein Vermieter meint nun, dass wir doch noch darüber geredet haben, dass die Wände in Schlafzimmer und Wohnzimmer einen Streichputz hätten. Es gab aber nie eine Aufforderung, bis eben nachdem wir bereits gestrichen haben.

    Als Begründung wird noch angeführt, dass die Struktur des Streichputz damit verloren geht.

    Nach meiner Einschätzung kann ich die Wohnung mit normaler Farbe streichen. Ich verwende hochwertige Farbe. Ich weiß nicht wie Streichputz verarbeitet werden muss und will das auch nicht. Zudem ist Streichputz deutlich teurer. Die Fläche die mit Streichputz gestrichen werden soll, beträgt 141qm. Wenn ich streiche fallen ca. 78€ an. Mit Streichputz 242€.

    Vielen Dank im Voraus für die Einschätzung.

  • Nach aktueller Rechtsprechung kann ein Vermieter keine spezielle Farbe verlangen. Mit normaler handelsüblicher Farbe muss genügen. Wenn er etwas Spezielles möchte, muss er die Arbeiten selber machen.

    Eventuell kann es auch sein, dass die Klausel zur Schönheitsrenovierung unwirksam ist und ihr gar nicht streichen müsst. Aber da ihr nun schon angefangen und Farbe gekauft habt, wollt ihr wahrscheinlich in jedem Fall die Arbeiten fertig machen.

  • Streichputz ist nur eine spezielle Farbe, die den Anschein von Verputzen imitiert. Also nicht wirklich vergleichbar. Aber spielt für dich ja keine Rolle, da ein Vermieter nur normale Farbe verlangen kann im Rahmen der Schönheitsreparaturen. Alles andere muss er selber erledigen.

  • Nach aktueller Rechtsprechung kann ein Vermieter keine spezielle Farbe verlangen. Mit normaler handelsüblicher Farbe muss genügen. Wenn er etwas Spezielles möchte, muss er die Arbeiten selber machen.

    Meines Wissens kann der Vermieter eine spezielle Farbe verlangen, wenn er das aus baulichen Gründen auch belegen kann (Silikat-Innendämmung).

    Ist dort beispielsweise schon ein atmungsaktiver Rollputz vorhanden, dürfte dort keine Dispersionsfarbe angebracht werden. Schlimmstenfalls wird der Mieter das aber auch dann feststellen, wenn er sieht, dass die Farbe nicht an der Wand hält.

    Ich bin aber trotzdem beim Fragesteller, sofern es bezgl. der Farbe, bzw. der Art keine individuelle Vereinbarung (AGB-Klausel geht erst recht nicht) bei Vertragsabschluss gab. Das würde ich aber prüfen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Meines Wissens kann der Vermieter eine spezielle Farbe verlangen, wenn er das aus baulichen Gründen auch belegen kann (Silikat-Innendämmung).

    Das muß dem Mieter auch mitgeteilt werden, damit er den Grund für die gewünschte Farbe auch nachvollziehen kann, und dementsprechend die Vorgabe des VM auch nicht anzweifeln braucht.

    Meiner Meinung dürfte es nachvollziehbar sein dass die Mehrkosten der Silikatfarbe der VM trägt.

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