Schönheitsreparatur Klausel - Auszug nach 30 Jahren renovieren ja oder nein

  • So nun habe ich mir den Vertrag meiner Schwiegermutti Mal angeschaut,

    sie hat nach nun fast 30 Jahren gekündigt und wir wissen nicht was rechtens ist , renovieren ja oder auch nicht.

    Mietvertrag:

    1. Das Mietobjekt wurde unrenoviert übergeben ist so angekreuzt.

    2. Schönheitsreparaturen hat der Mieter auszuführen, dies sind Küche und Bad aller 3 Jahre, Wohn, Schlafräume aller 5 Jahre, Nebenräume aller 7 Jahre.

    3. Rückgabe der Mietsache. Bei Ende des Vertrages hat der Mieter die Mietsache fachmännisch renoviert zurück zugeben.

    - die benannten Schönheitsreparaturen sind soweit fällig bis zum Auszug durchzuführen, insbesondere sind sämtliche Tapeten und Farbanstriche zu entfernen und die Mietgegenstände wie Decken, Wände, Fenster, Türen, Heizung fachmännisch weiß gestrichen zurück zugeben, soweit diese bei Übergabe auch weiß gestrichen waren.

    Die Mutti hat Wohnzimmer, Kinderzimmer weiß und Küche und Bad haben eine gelbe Struktur Tapete dran die Decke in der Küche ist mit Paneele.

    Die Türen waren bei Einzug mit Folie beklebt, was nicht auffällig ist.

    Ich weiß jetzt gar nicht wie und was!

    Die Hausverwaltung möchte die Paneele ab,

    die Wohnung soll mit Rauhfaser Tapeziert werden und weiß gestrichen sein.

    Von den Türen das wissen die gar nicht, da es 1993 kein Übergabeprotokoll gab, meine Schwiegermutti sagte nur das mache ich nicht von den Türen ab das war so dran, ich muss sagen die Wohnung meiner Schwiegermutti ist sehr sauber und ordentlich gepflegt.

  • Das Mietobjekt wurde unrenoviert übergeben ist so angekreuzt.

    Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH ist eine Renovierungsklausel unwirksam, wenn man die Wohnung in einem renovierungsbedürftgen Zustand bekommen hat, außer man hat dafür eine angemessene finanzielle Entschädigung vom Vermieter erhalten.

    Die Hausverwaltung möchte die Paneele ab,

    Wenn beim Einzug diese Paneele nicht dran war, dann kann das die Hausverwaltung verlangen. Die Wohnung muss in dem Zustand zurück gegeben werden, in dem sie angemietet wurde.

    Von den Türen das wissen die gar nicht, da es 1993 kein Übergabeprotokoll gab

    Wenn das beim Einzug schon so war, dann kann es auch so bleiben. Wie gesagt, gleicher Zustand wie bei Übernahme.

    Küche und Bad haben eine gelbe Struktur Tapete dran

    Farbige Wände haben nichts mit der Schönheitsrenovierung zu tun, sondern das gilt wie eine Beschädigung. Das wird man also wahrscheinlich beseitigen müssen.

  • Dankeschön,war sehr hilfreich, ja das gelbe überstreichen wir und die Tür en waren auch schon vorher beklebt.

    Naja für die Verwaltung käme es ja Recht wenn wir alles nochmal durch streichen die letzte Renovierung war 2021 .

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