So nun habe ich mir den Vertrag meiner Schwiegermutti Mal angeschaut,
sie hat nach nun fast 30 Jahren gekündigt und wir wissen nicht was rechtens ist , renovieren ja oder auch nicht.
Mietvertrag:
1. Das Mietobjekt wurde unrenoviert übergeben ist so angekreuzt.
2. Schönheitsreparaturen hat der Mieter auszuführen, dies sind Küche und Bad aller 3 Jahre, Wohn, Schlafräume aller 5 Jahre, Nebenräume aller 7 Jahre.
3. Rückgabe der Mietsache. Bei Ende des Vertrages hat der Mieter die Mietsache fachmännisch renoviert zurück zugeben.
- die benannten Schönheitsreparaturen sind soweit fällig bis zum Auszug durchzuführen, insbesondere sind sämtliche Tapeten und Farbanstriche zu entfernen und die Mietgegenstände wie Decken, Wände, Fenster, Türen, Heizung fachmännisch weiß gestrichen zurück zugeben, soweit diese bei Übergabe auch weiß gestrichen waren.
Die Mutti hat Wohnzimmer, Kinderzimmer weiß und Küche und Bad haben eine gelbe Struktur Tapete dran die Decke in der Küche ist mit Paneele.
Die Türen waren bei Einzug mit Folie beklebt, was nicht auffällig ist.
Ich weiß jetzt gar nicht wie und was!
Die Hausverwaltung möchte die Paneele ab,
die Wohnung soll mit Rauhfaser Tapeziert werden und weiß gestrichen sein.
Von den Türen das wissen die gar nicht, da es 1993 kein Übergabeprotokoll gab, meine Schwiegermutti sagte nur das mache ich nicht von den Türen ab das war so dran, ich muss sagen die Wohnung meiner Schwiegermutti ist sehr sauber und ordentlich gepflegt.