Mehrkosten Wohnungskündigung

  • Hallo zusammen,

    Wir ziehen Ende März aus unserer Wohnung aus, in der wir einen Vertrag über vier Jahre hatten. Da wir beide eine Arbeit in einer anderen Region gefunden haben, müssen wir umziehen und den Vertrag kündigen. Wir haben einen Nachmieter gefunden, der die Wohnung und unseren Mietvertrag übernimmt.

    Die Vermieterin ihrerseits hat keine Zeit, sich um die Formalitäten (neuer Vertrag, Wohnungsübergabe und so weiter) zu kümmern und hat beschlossen, einen Immobilienmakler zu beauftragen, der sich darum kümmern soll.

    Ich habe diese Woche eine E-Mail von diesem Makler erhalten, in der er mir mitteilt, dass die Kosten für den Antrag und die Formalitäten von meiner Kaution abgezogen werden : "

    Wechsel mit neuen Mietverträgen, Vorabbesichtigung Wohnung, Rückgabe der Wohnung mit Protokollierung 200 € + 19 % MwSt ".

    Meine Frage ist: Sind diese Kosten legitim? Wäre es nicht eher die Aufgabe des Vermieters, sie zu bezahlen?

    Vor allem, dass in meinem Mietvertrag nichts über zusätzliche Kosten steht, wenn der Vertrag vor Ablauf der vier Jahre gekündigt wird.

    Vielen Dank im Voraus für jede Rückmeldung :)

    Lina

  • Vor allem, dass in meinem Mietvertrag nichts über zusätzliche Kosten steht, wenn der Vertrag vor Ablauf der vier Jahre gekündigt wird.

    Kann es sein, das ihr eine Mindestmietdauer vereinbart habt? bzw. einen gegenseitigen Kündigungsverzicht?

    Meine Frage ist: Sind diese Kosten legitim? Wäre es nicht eher die Aufgabe des Vermieters, sie zu bezahlen?

    Ich würde sagen nein. Solltet ihr allerdings eine Mindestmietdauer vereinbart haben, wäre ein vorzeitige Kündigung evtl. auch nicht legitim. Bleibt dann die Frage ob es nicht sinnvoll ist die relativ geringen Kosten zu tragen um die Miete bis zur Erfüllung des Vertrages zu sparen...

    Da wir beide eine Arbeit in einer anderen Region gefunden haben, müssen wir umziehen und den Vertrag kündigen.

    Möglicher weise eine Grund zur Kündigung eines Vertrages mit Mindestmietdauer.....

  • E-Mail von diesem Makler erhalten, in der er mir mitteilt, dass die Kosten für den Antrag und die Formalitäten von meiner Kaution abgezogen werden

    Wenn man die Vermieterin fragen würde, was hierfür die gesetzliche oder vertragliche Anspruchgrundlage ist, könnte sie sehr wahrscheinlich keine Antwort geben. Denn eine solche Anspruchgrundlage existiert nicht, wäre aber nötig, um Kosten verlangen zu können.

    Man könnte einen Aufhebungsvertrag machen, in dem eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 80€ vereinbart wird. Aber erstens gibt es offenbar keinen solchen Aufhebungsvertrag, und zweitens ist der vielleicht auch gar nicht nötig, weil der Kündigungsverzicht über 4 Jahre eventuell unwirksam sein könnte.

  • Ich danke Ihnen beiden für Ihre Rückmeldung.

    Ich habe mich entschieden, die Sache ruhen zu lassen und die Kosten zu bezahlen, die allerdings nicht sehr hoch sind, und mir nicht den Kopf mit diesen Leuten zu zerbrechen :rolleyes: .

    Ich wünsche Ihnen beiden einen schönen Sonntag :)

  • und mir nicht den Kopf mit diesen Leuten zu zerbrechen

    Ist aber nicht ausgeschlossen, dass du das trotzdem nochmal tun musst (den Kopf zerbrechen meine ich), denn wer weiß, vielleicht fällt dem Vermieter noch mehr Gründe ein, warum er was von der Kaution abziehen kann.

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