Wohnungsübergabe nach Kündigung - welcher Zustand erforderlich?

  • Hallo,

    und zunächst ein freundlicher Gruß von mir an die Forumsgemeinde!

    Ich habe meine Wohnung zum 30.04.2023 gekündigt. Mir stellt sich nun die Frage, in welchem Zustand ich die Wohnung zurückgeben muss.

    In meinem Mietvertrag steht die Passage "Der Mieter übernimmt die Wohnung in renovierungsbedürftigem/nicht renovierungsbedürftigem Zustand" - sie ist also so wie sie hier steht dort komplett durchgestrichen. Welche Folge ergibt sich daraus?

    Mängel in der Wohnung wurden bei meiner Übernahme protokolliert.

    Konkret richtet sich meine Frage v.a. darauf: Muss die Wohnung gestrichen werden? Welche sonstigen Arbeiten sind zu leisten?

    Die Wohnung ist alt und verschimmelt - Probleme wurden vermieterseits immer notdürftig behoben. Der Schimmel wurde zwischenzeitlich mal entfernt, die Ursache aber nicht behoben (inzwischen ist der Schimmel natürlich wieder da).

    Vielen Dank für Ihre/eure Hilfe!

    PS: Falls es relevant sein sollte: Die Wohnung befindet sich in Hessen.

  • Muss die Wohnung gestrichen werden? Welche sonstigen Arbeiten sind zu leisten?

    Streichen muss man nur, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich und wirksam vereinbart ist. Lies bitte nochmal nach, ob dazu etwa drin steht.

    Wenn man nicht streichen muss, dann gibt man die Wohnung besenrein zurück. Das bedeutet, nur grobe Verschmutzungen entfernen und keine eigenen Gegenstände zurück lassen. Und wenn man nicht streichen muss, dann muss man in der Regel auch keine Bohrlöcher verschließen.

  • In meinem Mietvertrag steht die Passage "Der Mieter übernimmt die Wohnung in renovierungsbedürftigem/nicht renovierungsbedürftigem Zustand" - sie ist also so wie sie hier steht dort komplett durchgestrichen. Welche Folge ergibt sich daraus?

    Eigentlich gar nichts, wenn das durchgestrichen ist. Hier hätte der Vermieter entweder "renovierungsbedürftig" oder "nicht renovierungsbedürftig" durchstreichen müssen.

    Ausschlaggebend dürfte hier das Übergabeprotokoll sein. Ergibt sich hieraus ein renovierungsbedürftiger Zustand, müsstest Du ggfs. nicht renovieren.

    Ausgenommen davon sind allerdings Beschädigungen, worunter auch bunte Wände zählen. Das muss in der Regel vom Mieter in Ordnung gebracht werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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