Hallo,
und zunächst ein freundlicher Gruß von mir an die Forumsgemeinde!
Ich habe meine Wohnung zum 30.04.2023 gekündigt. Mir stellt sich nun die Frage, in welchem Zustand ich die Wohnung zurückgeben muss.
In meinem Mietvertrag steht die Passage "Der Mieter übernimmt die Wohnung in renovierungsbedürftigem/nicht renovierungsbedürftigem Zustand" - sie ist also so wie sie hier steht dort komplett durchgestrichen. Welche Folge ergibt sich daraus?
Mängel in der Wohnung wurden bei meiner Übernahme protokolliert.
Konkret richtet sich meine Frage v.a. darauf: Muss die Wohnung gestrichen werden? Welche sonstigen Arbeiten sind zu leisten?
Die Wohnung ist alt und verschimmelt - Probleme wurden vermieterseits immer notdürftig behoben. Der Schimmel wurde zwischenzeitlich mal entfernt, die Ursache aber nicht behoben (inzwischen ist der Schimmel natürlich wieder da).
Vielen Dank für Ihre/eure Hilfe!
PS: Falls es relevant sein sollte: Die Wohnung befindet sich in Hessen.