Ausgangsmiete bei Indexmietvertrag

  • Guten Tag,

    wir wohnen seit November 2016 in einer Wohnung in München mit einem Indexmietvertrag. Seitdem haben wir keine Mieterhöhung bekommen, nun hat uns die Vermieterin jedoch die Miete um 20% erhöht. Die Berechnung an sich ist korrekt und wahrscheinlich nicht anzufechten. Allerdings liegt bereits die Augangsmiete zum Zeitpunkt des Einzugs 2016 deutlich über dem Münchner Mietspiegel. Die Frage wäre nun, ob man jetzt rückwirkend eine Mietminderung wegen Überschreitung des Mietspiegels bei der Augangsmiete forden kann und die 20% Mieterhöhung dann auf die geminderte Ausgangsmiete berechnet?

    Vielen Dank für die Hilfe

    LG Felix

  • Ich befürchte, dass ihr euch da keine Hoffnungen machen könnt. Denn eine rückwirkende Rüge der zu hohen Miete ist erst bei Mietverträgen möglich, die ab dem 1.4.2020 geschlossen wurden. Bei Mietverträgen davor galt die Rüge nur ab dem Zeitpunkt, zu dem sie beim Vermieter einging.

    Eventuell kann also die Mieterhöhung ab jetzt mit einer Rüge geringer ausfallen, also sprich, die Erhöhung muss auf die korrekte Ausgangsmiete angewendet werden. Allerdings möchtest du dazu vielleicht einen Anwalt fragen, denn es gab im Laufe der Zeit einige Gesetzesänderungen zu dem Thema und so könnte man leicht etwas übersehen.

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