Beiträge von braeumaster

    Guten Tag,

    wir wohnen seit November 2016 in einer Wohnung in München mit einem Indexmietvertrag. Seitdem haben wir keine Mieterhöhung bekommen, nun hat uns die Vermieterin jedoch die Miete um 20% erhöht. Die Berechnung an sich ist korrekt und wahrscheinlich nicht anzufechten. Allerdings liegt bereits die Augangsmiete zum Zeitpunkt des Einzugs 2016 deutlich über dem Münchner Mietspiegel. Die Frage wäre nun, ob man jetzt rückwirkend eine Mietminderung wegen Überschreitung des Mietspiegels bei der Augangsmiete forden kann und die 20% Mieterhöhung dann auf die geminderte Ausgangsmiete berechnet?

    Vielen Dank für die Hilfe

    LG Felix

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