Ungenutzer Wohnraum - Aufteilung der Nebenkosten korrekt?

  • Auch hier nochmal ein großes Hallo,

    da wir aktuell einiges prüfen, ist uns noch folgendes aufgefallen.

    Unser Wohnhaus wurde zuvor als 3-stöckiges Einfamilienhaus genutzt. Unser Vermieter hat es dann gekauft, hat im Erdgeschoss eine Türe eingezogen und diese vermietet. Wir beziehen eine weitere Wohnung im Haus. Dann gibt es noch eine "Wohnung", ca. 50-60 qm, mit voll ausgestattetem Badezimmer. Dort wurde allerdings bis heute keine Türe eingezogen. Das sollte eigentlich mal gemacht und dann auch vermietet werden. Heißt im Haus befindet sich eine "offene" Wohnung die nicht genutzt wird. Im Mietvertrag wurde seinerzeit eine Kostenaufteilung von 50/50 eingetragen, alle entsprechenden Nebenkosten werden auch so aufgeschlüsselt. Nun frage ich mich aber, ob das so überhaupt richtig ist. Es ist ja schon viel "leere" Fläche, kann man das ähnlich mit einer leeren Wohnung vergleichen, die ja auch nicht zu Lasten der Mieter getragen wird. Es fehlt halt die Türe. Es ist ja aber auch keine Gemeinschaftsfläche. Vielleicht gibt es hier ein bisschen Schwarmwissen.

  • Heißt im Haus befindet sich eine "offene" Wohnung die nicht genutzt wird.

    Das kommt jetzt ganz drauf an. Unter Umtänden darf die Wohnung gar nicht genutzt werden, da keine Nutzungserlaubnis vorliegt. Das kommt typischerweise öfter beim Ausbau eines Dachgeschosses vor, wo es der Eigentümer versäumt, die Genehmigung vom Bauamt einzuholen. Ob so etwas in dem Haus bei dir zutreffen könnte, müsste man prüfen, kann man aus der Beschreibung nicht sagen.

    Wenn es eine ganz normale Wohnung ist, die auch vermietet werden kann, muss die Fläche in die Berechnung einbezogen werden (auch wenn gerade leerstehend). Die Aufteilung 50/50 stimmt dann natürlich nicht mehr und muss angepasst werden.

    Wenn ich mich jetzt nicht verzählt habe geht es um 4 Wochnungen in dem Haus. Und somit müssen die Heizkosten zwingend verbrauchsabhängig nach den Vorschriften der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Eine Ausnahme würde sich nur bei 2 Wohnungen ergeben. Es sollten also entsprechende Messgeräte in allen Wohnungen vorhanden sein.

  • Nun frage ich mich aber, ob das so überhaupt richtig ist. Es ist ja schon viel "leere" Fläche, kann man das ähnlich mit einer leeren Wohnung vergleichen, die ja auch nicht zu Lasten der Mieter getragen wird. Es fehlt halt die Türe. Es ist ja aber auch keine Gemeinschaftsfläche. Vielleicht gibt es hier ein bisschen Schwarmwissen.

    Es sind 3 Wohnungen mit insgesamt xxx Wohnfläche. Die kalten NK werden nach Wohnfläche abgerechnet.

    Ein Beispiel: Gesamte Wohnfläche des Hauses 383qm : Gesamtsumme der NK (€ 2000,00) ergibt den qm-Preis, € 5,92. Diesen multipliziert mit Deinen qm der Wohnfläche ergibt Deinen NK-Anteil. Für Heizkosten geht die Abrechnung nach Heizkostenverordnung.

    Die weiteren Wohnungen im Haus, leer oder vermietet, sind Sache des Vermieters. Hierfür zahlt der VM die NK, HK., sofern nicht vermietet.

  • Hallo Leo2,

    danke für deine Einschätzung, ich sehe das eigentlich genau so und damit verbunden, dass die 50% nicht gerechtfertigt sind. Im Endeffekt ist es ja weder meine Wohnfläche noch Gemeinschaftsfläche. Wir versuchen gerade da einiges mit dem Vermieter zu klären, er meldet sich nur seit Wochen nicht mehr :D

  • Fruggel

    Es sind mit dem Leerstand 3 Wohnungen. Die leere befindet sich tatsächlich unter dem Dach, ist aber ausgebaut, mit Bad, etc. Es führt auch eine ganz normale Treppe dorthin. Das Haus wurde zuvor als offenes Einzelhaus genutzt. Mein Vermieter hat dann unten eine Türe eingezogen (Wohnung 1), bei uns war bereits eine Art Zimmertüre mit Schloss vorhanden (Wohnung 2). Oben wollte er erstmal ein bisschen umbauen, bevor er dort verschließt. Warum auch immer ist das bislang nicht passiert, ich tippe mal auf das liebe Geld denn es waren schon mehrere Handwerker zur Begutachtung da. Trotzdem denke ich, es kann ja eigentlich nicht mein Problem sein, dass dieser potenzielle Wohnraum nicht genutzt wird. Es sind ja schon viele qm, die sich in der Abrechnung durchaus bemerkbar machen würden

  • Es sind mit dem Leerstand 3 Wohnungen. Die leere befindet sich tatsächlich unter dem Dach, ist aber ausgebaut, mit Bad, etc

    Ich setze voraus, dass diese Dachwohnung bereits mit Heizung und Warmwasser ausgestattet ist. Denn nur dann kann diese Wohnfläche auch in der Abrechnung gezählt werden. Wenn in dieser Wohnung aufgrund der fehlenden Installation noch keinerlei Verbrauch möglich wäre, würde meine Antwort #3 anders lauten.

  • Wenn die Wohnung theoretisch bereits bewohnbar ist (von noch notwenigen Arbeiten mal abgesehen), dann muss diese Fläche natürlich eingerechnet werden. Die Aufteilung 50:50 stammt noch aus der Zeit, wo es diese Wohnung noch nicht gab. Und man kann natürlich verlangen, dass das angepasst wird.

    Nur fällt mit Entstehung der dritten Wohnung der Bonus weg, die Heizkosten nicht verbrauchsabhängig nach den Vorschriften der Heizkostenverordnung abrechnen zu müssen. Der Vermieter muss also Messgeräte einbauen.

    Vorbehaltlich einer genaueren Überprüfung der Abrechnung sieht es also so aus, dass du wahrscheinlich Gründe hast, Einwände gegen die Abrechnung geltend zu machen.

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