Hallo .
Hallo in Mietverträgen steht das man richtig Heizen und Lüften soll wegen Schimmel Bildung oder zur Vermeidung von Wasserschäden durch eingefrorene Leitungen .
Auch wenn die Klauseln nicht drin stehen würden, ist dies ja allgemein bekannt und Pflicht des Mieters dementsprechend drauf zu achten .
Man sieht auch des öfteren nun ,das Vermieter im Mietvertrag dies mit reinschreiben ( Mieter sind zu einer regelmäßigen Wassernutzung verpflichtet um Legionellen vorzubeugen ) .
Wie sieht da die Lage aus ? .Ist dann der Mieter genauso Verpflichtete dies zu tun wie mit dem Heizen und Lüften ? Ich denke ja oder ?
Und wenn er das nicht einhält und es bilden sich Legionellen in seiner Wohnung war dies dann ein vorhersehbarer Schaden und eine Obhutsverletzung ? Auch da denke ich ja .
Ich hatte mal vor etwas längerer Zeit Online gelesen gehabt ,das bei einer Frau die eine Wohnung vermietet hat ,die Mieter kaum das Wasser genutzt hatten und sie stellte Online einen Anwalt die Frage ob die Mieter haftbar gemacht werden können , wenn Schäden entstehen . Der Anwalt schrieb dann zurück das solch Fälle sehr selten sind aber in etwa so vergleichbar sind wie mit dem Nicht Heizen und wenn sie beweisen könnte das sich was gebildet hat usw die Mieter haftbar zu machen sind . Also muss ja doch was dran sein an der Sache . Man kann nicht einfach meinen -Ich benutze selten oder gar nicht Wasser und gut ist es . Ich denke als Mieter ist man dann dran . Also wäre so eine Klausel im Mietvertrag sinnvoll und man vermeidet damit vorhersehbare Schäden in der Wohnung . Wie denkt ihr da drüber ?
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