Das mit dem Wasserhahn ist sone Sache . In anderen Foren wurde mir gesagt ,das es egal und absolut keinen Unterscheid macht ob da vorher ein Wasserhahn mitgemietet wurde, oder keiner dran war und man als Mieter selbst einen ran gebaut hat .Das ist son Punkt was ich nicht verstehe . Die anderen Sagen ." Da kein Wasserhahn in der Küche von vornerein vorhanden war hat der Mieter keine Pflicht einen ran zubauen und Wasser zu nutzen .Wo kein Hahn keine Nutzung und im Falle eines Falles sind die Legionellen dann Vermieter Problem und der Mieter ist aus dem Schneider ". Und wieder andere sagen dann ,das dies völlig wurscht ist ob da einer dran war oder nicht . Er hat somit seine Obhutspflicht verletzt ,wenn er kein Wasser benutzt . Wie kommt das ,das es solch gravierende Unterschiede gibt ? Und die anderen waren auch sehr überzeugend . Das ist das was mich immer so verwirrt .Jeder erzählt was anderes . Vielleicht könnt ihr mir dahingehend nochmal weiterhelfen ,damit ich das verstehe .
Beiträge von Sugilith
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Hallo .
Hallo in Mietverträgen steht das man richtig Heizen und Lüften soll wegen Schimmel Bildung oder zur Vermeidung von Wasserschäden durch eingefrorene Leitungen .
Auch wenn die Klauseln nicht drin stehen würden, ist dies ja allgemein bekannt und Pflicht des Mieters dementsprechend drauf zu achten .
Man sieht auch des öfteren nun ,das Vermieter im Mietvertrag dies mit reinschreiben ( Mieter sind zu einer regelmäßigen Wassernutzung verpflichtet um Legionellen vorzubeugen ) .
Wie sieht da die Lage aus ? .Ist dann der Mieter genauso Verpflichtete dies zu tun wie mit dem Heizen und Lüften ? Ich denke ja oder ?
Und wenn er das nicht einhält und es bilden sich Legionellen in seiner Wohnung war dies dann ein vorhersehbarer Schaden und eine Obhutsverletzung ? Auch da denke ich ja .
Ich hatte mal vor etwas längerer Zeit Online gelesen gehabt ,das bei einer Frau die eine Wohnung vermietet hat ,die Mieter kaum das Wasser genutzt hatten und sie stellte Online einen Anwalt die Frage ob die Mieter haftbar gemacht werden können , wenn Schäden entstehen . Der Anwalt schrieb dann zurück das solch Fälle sehr selten sind aber in etwa so vergleichbar sind wie mit dem Nicht Heizen und wenn sie beweisen könnte das sich was gebildet hat usw die Mieter haftbar zu machen sind . Also muss ja doch was dran sein an der Sache . Man kann nicht einfach meinen -Ich benutze selten oder gar nicht Wasser und gut ist es . Ich denke als Mieter ist man dann dran . Also wäre so eine Klausel im Mietvertrag sinnvoll und man vermeidet damit vorhersehbare Schäden in der Wohnung . Wie denkt ihr da drüber ?
Verschoben, bei Nachfragen zum bestehenden Thema bitte kein neues Thema beginnen!
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Ahja ok .Danke für die Info

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Hallo .
Wenn jemand eine Wohnung ohne Küche mietet . Nix drin im Raum außer die Eckventile für Wasser.
Muss er den Raum als Küche nutzen oder kann er dieses auch als Abstellraum nehmen ? ( Mieter isst regelmäßig auswärts oder bei Mutti.)
Ist der Mieter verpflichtet zb eine Spüle ran zubauen zwecks Wassernutzung ?
Oder steht ihm das völlig frei was er mit dem Raum macht ?
VG
Beitrag verschoben, da zu diesem Thema gehörend
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Erledigt ? Meine Fragen wurden nicht beantwortet . Eigentlich haben wir uns nur über Legionellen unterhalten . Aber nicht über die Obhutspflicht . Und ob man den Fall vergleichen kann mit Heizen usw . Sehr Schade . Irgendwie bin ich genauso schlau wie vorher und ich habe keine befriedigende Antworten bekommen . Naja vielleicht gabs son Fall hier noch nicht . Man kann in Foren nicht alles wissen .Schade.
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Naja wenn man sich etwas informiert wegen Legionellen dann weis man ,das diese sich nach einigen Wochen sich schon in erhöhten Zahlen bilden können zb wenn man eine Lange Reise unternimmt oder mal zb 3 Monate bei der Freundin wohnt usw . Hier reden wir aber über JAHRE . Das ist dann wohl oder übel eine ganz andere Hausnummer .
Meine Frage war ja auch ,wenn welche nachweislich gefunden werden sollten -Wer haftet dann . Und ob der Mieter seine Obhutspflicht verletzt hat . Man soll ja seine Mietwohnung pfleglich behandeln und nicht schädigen .Dazu gehört mit Sicherheit auch bestimmt das man keine Legionellen züchtet ?
Es gibt lokale und systemische Belastungen . Einmal nur in den Leitungen die halt belastet sind und einmal der systemische Befall .Da ist dann alles befallen und erhöht vom Warmwasserspeicher angefangen bis zum letzten Zipfel sage ich jetzt mal . Also bei einem lokalen Befall kann man schon ganz genau rausfinden welcher Mieter schuld hat ,gerade bei dem wo die Leitungen dann so lange nicht benutzt wurden . Also kann man ihn sehr wohl dafür haftbar machen denke ich mir .
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Das sehe ich anders . Es ist ein 2 Parteienhaus . Unten wurde über Jahre die Warm und Kaltwasserleitung im Küchenbereich nicht benutzt . Prüfer kommt .Prüft die obere Wohnung und unten . Wollen wir wetten wo die Legios gefunden werden ?
In Hochhäusern und Häusern mit noch mehr Bewohnern bekommt man dies auch ganz gut raus . Da sind auch nur einzelne Wohnungen befallen und nicht alles . -
Ich meinte Wasserleitung wie oben beschrieben . Das der kleine Abschnitt zwischen Eckventil und Mischbatterie kein Wasser enthält ,das sollte klar sein . Das stellt auch kein Problem dar . Die nicht benutzte Leitung vom Wasserspeicher bis zum Eckventil ,da ist das Problem

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Wenn eine Wasserleitung nicht benutzt wird befindet sich natürlich dort stehendes Wasser . Das ist eine Grundvoraussetzung für Legionellen .
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Es wäre die Erdgeschosswohnung gewesen . Und darüber wohnt noch jemand .Das wars dann allerdings .Also sollte man dies doch gut herausfinden bei Prüfungen welche Leitung genaustens betroffen sind .Die Chance steht sehr gut ,das es nur in der unteren Wohnung Probleme mit Legionellen gibt .Oder siehst du das nicht so ?
Was sagt ihr den dazu ?
Auch ein Mieter kann durchaus trinkwasser-hygienisch mit in die Pflicht zur Bestimmungsmäßigen Nutzung genommen werden . Als Nebenpflicht aus den Mietvertrag ergibt sich für Mieter die sogenannte Obhutspflicht .Danach ist der Mieter verpflichtet die Mietsache zu der regelmäßig auch die Trinkwasserinstallation gehört-sorgfältig und pfleglich zu behandeln .Er ist verpflichtet ,alles zu unterlassen ,was einen Schaden an der Mietsache verursachen könnte (zb. übermäßiges Wassersparen oder Nichtnutzung von Teilen der Trinkwasser-Installation ). Zudem hat der Mieter Vorkehrungen zu treffen ,um voraussehbare Schäden an der Mietsache zu verhindern (hierzu zählt Beispielsweise Frostschäden durch entsprechendes beheizen zu verhindern oder einem Schimmelbefall durch ausreichendes Lüften vorzubeugen oder mikrobiologisches Wachstum durch einen regelmäßigen Wasseraustausch zu verhindern ). Kann diese Aussage stimmen ? . Verletzt der Mieter seine Obhutspflicht wenn er über lange Zeit keine Wasserleitung benutzt ? Was meint ihr dazu ? -
Hallo
Mieter benutzt aufgrund eines Defekts an seinem eigenen Wasserhahn über Jahre die Leitung nicht mehr .( Küche)
Er hatte die Eckventile zugedreht und damit war das Thema -tropfender Wasserhahn für ihn vom Tisch .
Er hatte nicht über Legionellen nachgedacht in der Zeit .
Meine Fragen dazu .
Sollte der Vermieter beweisen können durch eine Legionellenprüfung ,das nur seine Leitungen betroffen sind und er dadurch Maßnahmen ergreifen muss wie zb . Handwerker holen ,durchspülen ,kosten der Prüfungen usw.
Kann man dann den Mieter haftbar machen ?
. Ist der Mieter Schadensersatzpflichtig ?
. Hat der Mieter seine Ohutspflicht verletzt ?
. Kann man den Fall so vergleichen wie mit dem Heizen ? Wenn Mieter nicht richtig Heizen und es sich Schimmel bildet und man dies auch beweisen kann ?
Wie geht man jetzt in dem Fall vor ?
Wie sieht ihr die Lage ?
Mfg
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