Nebenkostenabrechnung unter Vorbehalt zahlen

  • Ich habe eine Nebenkostenabrechnung für 2021 meines Vermieters erhalten. Die Nebenkostenabrechnung basiert auf dem Wirtschaftsplan für 2023.

    Ich habe dem Vermieter eine E-Mail geschrieben und um Korrektur gebeten. 1 Woche später habe ich angerufen und nachgefragt, da hat er wohl noch nichts unternommen.

    Die Abrechnung ist wahrscheinlich formal falsch und ich müsste demnach gar nichts zahlen. Das will ich nicht machen, ich möchte halt eine einigermaßen korrekte Abrechnung.

    Ich habe die Befürchtung, dass ich Grund zur Kündigung gebe, da der Nachzahlungsbetrag 1 Miete übersteigt. Er könnte ja argumentieren, dass er die Verzögerung nicht zu verantworten hat.

    Wenn ich unter Vorbehalt zahle, kann ich im Streitfall diesen Betrag zurückfordern?

    Im Wirtschaftsplan ist auch eine Kostensteigerung von 130 € für Heizung und Wasser für 2023 vorgesehen. Das wäre ca. 1/3 der Miete. Kann ich diesen Betrag kürzen, ohne Nachteile in Richtung Zahlungsrückstand und Kündigung befürchten zu müssen.

    Danke für eure Antworten.

  • Der Wirtschaftsplan ist eine Hochrechnung, wie viel an Kosten voraussichtlich auf die Eigentümer zukommen wird und danach richtet sich deren Vorauszahlung. Der Wirtschaftsplan beinhaltet aber keine tatsächlich entstandenen Kosten. Neben dem Wirtschaftsplan hat der Vermieter aber auch eine Jahresabrechnung (oder auch Hausgeldabrechnung genannt) bekommen. Diese hätte er verwenden müssen. Die auf Basis des Wirtschaftsplans kann nur falsch sein.

    Ich habe die Befürchtung, dass ich Grund zur Kündigung gebe

    Eine Kündigung wegen nicht geleisteter Nachzahlung aus der Abrechnung ist in der Regel kein Kündigungsgrund, nur in wenigen Ausnahmefällen, und bei diesen müsste erst mal eine formell korrekte Abrechnung vorliegen. Das mit der Kündigung bei Verzug von mehr als 1 Monatsmiete bezieht sich nur auf die laufenden Mietzahlungen.

    Wenn ich unter Vorbehalt zahle, kann ich im Streitfall diesen Betrag zurückfordern?

    Sei dir bewusst, dass du diesen Streitfall beginnen müsstest. Wenn du das Geld, das du als Druckmittel zurück behältst, her gibst, hat der Vermieter ja keinen Grund mehr, freiwillig seinen Fehler zu korrigieren. Der Vermieter möchte Geld von dir, nicht umgekehrt.

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