Nachmieter vorschlagen mit früherem Einzugsdatum als Kandidat des Vermieters

  • Hallo,

    ich brauche recht dringend eine kleine Info von der Schwarmintelligenz. Ich habe von meinem Arbeitgeber recht kurzfristig (Vertrag kam im Dezember) eine Versetzung ins Ausland erhalten, und ziehe bereits zum 1. Februar 2022 dorthin. Daraufhin habe ich noch im Dezember meinen Mietvertrag "ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt" gekündigt. In das Kündigungsschreiben habe ich ebenfalls geschrieben, dass ich bereits Ende Januar ausziehe und gerne einen Nachmieter vorschlagen möchte.

    Es gibt einen möglichen Nachmieter, den ich gerne vorschlagen möchte, diese Person würde gerne schon am 01. Februar einziehen und hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag (ist also gleichwertig zu einem möglichen vom Vermieter vorgeschlagenen Nachmieter).

    Der Vermieter hat aber selber schon einen Nachmieter identifiziert, und diese Person würde erst später einziehen - ich müsste also noch zwei zusätzliche Monatsmieten zahlen.

    Online habe ich gelesen, dass durch die berufliche Versetzung ins Ausland die Grundlage für eine Kündigung mit kürzerer Frist besteht, da ich "begründetes Interesse" am vorzeitigen Auszug habe. Der Vermieter muss eigentlich einen von mir vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren, sofern dieser "gleichwertig" mit mir ist.

    Nun habe ich dummerweise schon die ordentliche Kündigung versendet. Wie gehe ich am besten vor? Sende ich direkt die Kündigung zu Ende Januar hinterher?

    Vielen Dank und beste Grüße

    Anna

  • Online habe ich gelesen, dass durch die berufliche Versetzung ins Ausland die Grundlage für eine Kündigung mit kürzerer Frist besteht, da ich "begründetes Interesse" am vorzeitigen Auszug habe.

    Das ist, meines Wissens, nicht pauschal zu beantworten sondern immer eine Einzelfallentscheidung. Die Hürden für ein außerordentliche Kündigung sind beiderseitig relativ hoch....


    Der Vermieter muss eigentlich einen von mir vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren, sofern dieser "gleichwertig" mit mir ist.

    Ein Vermieter "muss" eigentlich keinen Nachmieter akzeptieren, diese Frage ist aber eigentlich auch unabhängig davon ob eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt wäre.

    Nun habe ich dummerweise schon die ordentliche Kündigung versendet.

    Das dürfte deine juristische Position bezgl. einer außerordentlichen Kündigung evtl. eher schwächen.

    Wie gehe ich am besten vor? Sende ich direkt die Kündigung zu Ende Januar hinterher?

    Berate dich mit einem Rechtsanwalt.

  • und diese Person würde erst später einziehen - ich müsste also noch zwei zusätzliche Monatsmieten zahlen.

    Das lässt sich leider nicht ändern, denn ein Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren. Ein wenig anders wäre die Situation, wenn dir der Vermieter die feste Zusage gemacht hätte, dass du mit einem Nachmieter vorzeitig aus dem Vertrag kommst. Aber das ist laut deiner Schilderung nicht der Fall.

    dass durch die berufliche Versetzung ins Ausland die Grundlage für eine Kündigung mit kürzerer Frist besteht

    Das gilt nur bei einem vereinbarten Kündigungsverzicht für eine gewisse Zeit, aber die Kündigungsfrist von 3 Monaten bleibt immer, außer es ist etwas anderes im Vertrag vereinbart.

    Sende ich direkt die Kündigung zu Ende Januar hinterher?

    Bringt aber nichts, da der Vermieter auf die 3 Monate bestehen kann. Dir bleibt daher keine andere Wahl als nochmal mit dem Vermieter zu sprechen und ihn darum zu bitten, dir irgend wie entgegen zu kommen.

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