Hallo allerseits,
seit einiger Zeit kürze ich die Miete, da die mir Wohnraum vermietende Person trotz mehrfacher Aufforderung die Mängel nicht beseitigt.
Nun versucht die Person gerichtlich gegen die Kürzung vorzugehen.
ich habe ein Schreiben vom Gericht erhalten und bin mir nicht sicher wie ich es zu deuten bzw. vorzugehen habe.
Benötigen tue ich keine Beratung zum Streitthema selbst, sondern wie ich auf das Schreiben zu reagieren habe.
ich habe das wichtigste vom Text mal abgetippt. ich würde mich sehr freuen wenn ihr euch die Zeit nehmt es durchzulesen und mir zu helfen.
Zitat
Sehr geehrte Person x,
im Rechtsstreit x gegen y
wird Ihnen die anliegende Abschrift der hier am xx.xx.xx eingegangenen Klage zur Kenntnis übersandt.
Ein schriftliches Vorverfahren soll stattfinden und wird hiermit angeordnet.
Falls Sie beabsichtigem, sich gegen die Klage zu verteidigen, werden Sie aufgefordert, werden Sie aufgefordert dies innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung der Anklageschrift anzuzeigen oder mitzuteilen, ob Sie den Klageanspruch ganz oder teilweise anerkennen wollen.
Für den Fall dass Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen, wird Ihnen ferner aufgegeben, innerhalb einer weiteren Frist innerhalb von 2 Wochen auf die Klage zu erwidern.
Mit Blick auf die Vorschrift des ³278 Abs. 2 ZPO nehmen Sie nehmen Sie in der Klageerwiderung bitte auch zu der Frage Stellung, ob aus Ihrer Sicht eine vergleichsweise Regelung des Rechtsstreits in Betracht kommt und in welcher Form sich eine Vergleichsmöglichkeit für Sie eröffnen würde.
Das Gericht beabsichtigt für den Fall, dass im schriftlichen Vorverfahren diese Frage nicht ausreichend erörtert wird, die Parteinen persönlich zu einem gütetermin zu laden.
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Sehe ich dass richtig, dass ich innerhalb der ersten 2 Wochen nach Zustellung "lediglich" dem Gericht mitteilen muss, dass ich mich äußern / verteidigen möchte und danach 2 weitere Wochen Zeit habe eine Begründung mir Belegen abzugeben, in welcher ich darlege, weshalb warum ich die Klage als unrechtens ansehe/mich im Recht sehe?
Falls ja, wie hat so ein Schreiben auszusehen in dem ich mitteile , dass ich mich äußern möchte?
Ist ein einfacher Zweizeiler in welchem ich ich unter Benennung des Aktenzeichen mitteile, dass ich mich verteidigen möchte, ausreichend?
Sicherlich könnte mir ein Anwalt diese Frage einfach beantworten, bzw mir generell weiterhelfen.
Leider habe ich jedoch z.Z. noch keinen.
Ich bin mitteillos und habe einen sog. Beratungsschein beantragt, Der liegt sorgfälltig ausgefüllt mit allen nötigen Unterlagen und Dringlichkeitshinweis dem Amtsgericht vor. Die Bearbeitung lässt aber leider auf sich warten und die erste 2 Wochen Frist läuft bereits am 6. Januar aus.
Die Luft wird ergo langsam dünn und ich bin für jeden Tipp eurerseits dankbar.
MfG