Beiträge von Nooblet

    Natürlich ist mir klar das dies hier keine Rechtsberatung und es mein eigenes

    Risiko ist, wie ich hier getätigte Aussage der User nutze. Auch benötige ich keine

    Formulierungshilfe in dem Sinn. Aber mit dem hier

    Dann schreib dem Gericht, dass du um Aufschub für die Termine bittest wegen Urlaubszeit bei den Anwälten. Diese Möglichkeit gibt es schon,

    kann ich zumindest schon mal etwas anfangen. Danke. Denn so etwas

    findet man nicht so einfach im Netz, zumindest nicht wenn man nicht

    weiß wonach man suchen muss.

    Wer die Rechnung zahlen muss, hängt halt davon ab wer der Verursacher des Problems ist -und da ist das Problem.

    Hier steht Behauptung, gegen Behauptung.

    Ich an eurer Stelle, würde nochmal schriftlich Kontakt zur Hausverwaltung aufnehmen.

    Dieses höflich und sachlich formulierte Schreiben sollte darauf hinauslaufen, dass die Hausverwaltung in die Beweispflicht kommt.

    Es könnte u.a. einen Satz enthalten wie: "Bauunternehmen stehen bekanntlich unter Zeit- und Gelddruck und auch Handwerker sind nur Menschen. Bei der Montage/Installation/Entabnahme kann es schon mal passieren dass vergessen wurde, dass Ventil zu öffnen."

    Schon steht die Hausverwaltung in der Pflicht nachzuweisen, dass das Ventil vor Einzug geöffnet war -was schwierig werden dürfte zu beweisen.

    Hallo,

    nein, alleine möchte ich die Sache auch nicht weiterführen, daher der Versuch bei einem Anwalt Hilfe zu bekommen.

    Dann lag ich mit meinen ersten Informationen die ich mir erarbeitet hatte, doch richtig und es ist Prozesskostenhilfe notwendig.

    Bei der Kanzlei die ich anrief und die Sache schilderte, meinte man jedoch zu mir ich benötige einen Beratungsschein trotz, dass ich darauf verwies was ich mir erlesen hatte und demnach scheinbar Prozesskostenhilfe notwendig sei.

    Meine Hauptfrage ist aber leider noch unbeantwortet und mir rennt die Zeit weg.

    Die wenigen Kanzleien die ich überhaupt dieser Tage erreichte (Feiertage, Urlaub) , wollten mir keinen Termin geben. Ohne einen Schein, keinen Termin war der Tenor. Denn man habe in der Vergangenheit zu schlechte Erfahrungen gemacht mit dem versprechen, dass der Schein nachträglich kommt.

    Um zumindest etwas durchatmen und schlafen zu können ist, zu erfahren ob meine Vermutung aus dem Ausgangspost richtig ist. Nämlich, dass es in der ersten 2 Wochenfrist ausreichend ist, beim Gericht anzuzeigen, dass ich Stellung, resp. mich verteidigen möchten und danach 2 weitere Wochen zeit um mich um Anwalt, Beweise etc zu kümmern.

    Hallo allerseits,

    seit einiger Zeit kürze ich die Miete, da die mir Wohnraum vermietende Person trotz mehrfacher Aufforderung die Mängel nicht beseitigt.

    Nun versucht die Person gerichtlich gegen die Kürzung vorzugehen.

    ich habe ein Schreiben vom Gericht erhalten und bin mir nicht sicher wie ich es zu deuten bzw. vorzugehen habe.

    Benötigen tue ich keine Beratung zum Streitthema selbst, sondern wie ich auf das Schreiben zu reagieren habe.

    ich habe das wichtigste vom Text mal abgetippt. ich würde mich sehr freuen wenn ihr euch die Zeit nehmt es durchzulesen und mir zu helfen.

    Sehe ich dass richtig, dass ich innerhalb der ersten 2 Wochen nach Zustellung "lediglich" dem Gericht mitteilen muss, dass ich mich äußern / verteidigen möchte und danach 2 weitere Wochen Zeit habe eine Begründung mir Belegen abzugeben, in welcher ich darlege, weshalb warum ich die Klage als unrechtens ansehe/mich im Recht sehe?

    Falls ja, wie hat so ein Schreiben auszusehen in dem ich mitteile , dass ich mich äußern möchte?

    Ist ein einfacher Zweizeiler in welchem ich ich unter Benennung des Aktenzeichen mitteile, dass ich mich verteidigen möchte, ausreichend?

    Sicherlich könnte mir ein Anwalt diese Frage einfach beantworten, bzw mir generell weiterhelfen.

    Leider habe ich jedoch z.Z. noch keinen.

    Ich bin mitteillos und habe einen sog. Beratungsschein beantragt, Der liegt sorgfälltig ausgefüllt mit allen nötigen Unterlagen und Dringlichkeitshinweis dem Amtsgericht vor. Die Bearbeitung lässt aber leider auf sich warten und die erste 2 Wochen Frist läuft bereits am 6. Januar aus.

    Die Luft wird ergo langsam dünn und ich bin für jeden Tipp eurerseits dankbar.

    MfG

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