Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften - aber Mietzeit läuft noch vier Jahre

  • Guten Tag zusammen,

    zu folgendem Fall hoffe ich, Feedback seitens der Community zu bekommen.

    Ich habe natürlich die Suchfunktion benutzt und auch gegoogelt, aber keine für mich eindeutige Antwort erhalten.

    Zum 01.11.2021 haben meine Frau und ich (mit unserer damals 1 Monat alten Tochter) einen Mietvertrag abgeschlossen. In § 2.1 wurde das Mietverhältnis auf 5 Jahre befristet.

    Weitere Klauseln/Erklärungen wurden nicht eingetragen. Mündlich sagte man uns, das man die Wohnung evtl. nach 5 Jahren verkaufen möchte. Daher die Befristung.

    In § 2.2 wurde die ordentliche Kündigung "nach den gesetzlichen Vorschriften" angekreuzt. Es gibt also keinen gesonderten Kündigungsausschluss.

    Für uns war der Vertrag daher in Ordnung. Wir sind parallel auf Haussuche sind und gingen/gehen nicht davon aus, 5 Jahre in der Wohnung zu bleiben.

    Nun stellt sich mir aber - hoffentlich nicht zu spät - die Frage, ob wir denn so einfach aus dem Vertrag "ordentlich" rauskommen, sollten wir ein Haus kaufen wollen.

    Was bedeutet "nach den gesetzlichen Vorschriften" in diesem Fall?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Stenni87

  • Mit welcher Begründung wurde das Mietverhältnis befristet? Ohne anerkannte Begründung ist die Befristung unwirksam und es liegt ein unbefristeter Mietvertrag vor, der mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden kann.

  • Guten Tag Schweinchenfan,

    danke für deinen Post.

    Die Begründung war, das man die Wohnung eventuell nach 5 Jahren verkaufen wolle.

    Davon steht aber nichts im Mietvertrag.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Stenni87

  • Gemäß §575 BGB ist eine Befristung unwirksam, wenn nicht ein in diesem Gesetz anerkannter Grund schriftlich mitgeteilt wird. Hausverkauf gehört nicht dazu.

    Oftmals wird eine unwirksame Befristung in einen Kündigungsverzicht umgedeutet. Aber das funktioniert nur bei einer Befristung von maximal 4 Jahren, denn länger darf dieser Verzicht nicht gehen.

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