Klausel die alle unwirksamen Klausen gültig macht?

  • Guten Abend,
    ich habe derzeit einen Mietvertrag zur Unterschrift bei mir, da ist eine Klausel drinnen über die ich nichts im Internet finde.
    Die Klausel lautet:

    "Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden,
    vereinbaren die Parteien hiermit, dass sie eine wirksame Bestimmung vereinbaren werden,
    die dem wirtschaftlich und kaufmännisch Gewollten entsprechen. Das gilt insbesondere für den Fall,
    dass z.B. Betriebskosten nicht umlagefähig sind oder werden."

    Wird diese wirksam und macht alle unwirksamen Klauseln quasi wirksam? Oder verstehe ich das auch einfach falsch?


    Ich würde mich über eine Antwort freuen, schönen Abend noch ;)

  • Hallo,

    Das klingt wie:

    Ist im Vertrag beispielsweise eine ungültige Klausel zu Schönheitsreparaturen vorhanden, kann der Vermieter dir eine neue und wirksame Vereinbarung unterjubeln.

    So eine Vereinbarung habe ich noch nie gesehen und ich behaupte mal, dass diese auch nicht wirksam ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Eine unwirksame Klausel kann so nicht wirksam werden. Aber es kommt häufiger vor, dass eine Vereinbarung im Vertrag nicht eindeutig formuliert ist. Dann wird gemäß §133 oder §157 BGB ermittelt, was die Parteien hatten vereinbaren wollen. Das wird bei Gericht regelmäßig gemacht.

  • Vielen Dank für die Antworten :)
    Ich hatte noch im Internet weiter recherchiert und wurde dort auch noch fündig. Die oben genannte Klausel ist wohl eine unwirksame salvatorische Klausel.

    Schönen Tag euch noch :)

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