Zeitmietverträge - gilt eine gesonderte Vereinbarung?

  • 1. Das Mietverhältnis beginnt am 01.01.22

    2. Kündigungsverzicht: Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit gesetzlicher Frist frühestens zum 31.12.23 erklären.

    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.

    3. Für Zeitmietverträge nach § 575 BGB gilt eine gesonderte Vereinbarung.

    Was bedeutet in diesem Zusammenhang "für Zeitmietverträge nach § 575 BGB gilt eine gesonderte Vereinbarung"?

    Handelt es sich hier um einen befristeten Mietvertrag?

  • Bei Zeitmietverträgen muss ein nach dem Gesetz zulässiger Grund für die Befristung vorliegen und bekannt gegeben sein. Da es sich aber nicht um einen Zeitmietvertrag handelt (sofern es keine weiteren Details im Vertrag gibt, die hier nicht genannt sind), ist der Satz ohne Bedeutung.

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