1. Das Mietverhältnis beginnt am 01.01.22
2. Kündigungsverzicht: Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit gesetzlicher Frist frühestens zum 31.12.23 erklären.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.
3. Für Zeitmietverträge nach § 575 BGB gilt eine gesonderte Vereinbarung.
Was bedeutet in diesem Zusammenhang "für Zeitmietverträge nach § 575 BGB gilt eine gesonderte Vereinbarung"?
Handelt es sich hier um einen befristeten Mietvertrag?