Vielen Dank für die Antwort. Entschuldigung, ich habe nicht mehr erwartet, dass ich eine Antwort bekomme.
Die Lampen sind runtergefallen und zerbrochen, also das ist klar unsere Schuld und dafür kommen wir gerne auf.
Im Mietvertrag steht nichts von einer Wartung der Heizung.
Bezüglich des Ofens steht im Mietvertrag "Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass ein schuldhaftes Verhalten nicht vorlag" unter dem Punkt "Instandhaltung der Mieträume".
Bedeutet das, solange ich nicht beweisen kann, dass die Schuld nicht bei uns liegt, darf der Vermieter es von der Kaution nehmen ?