Heizkosten davon soll ich dreiviertel bezahlen

  • Hallo, habe mal eine frage. ich wohne in einer Mietwohnung (Obergeschoss) unter mir ist ein kleiner Fitnessraum und eine PKW Ausstellungsfläche. Der Fitnessraum sowie die Ausstellungsfläche gehören meinen Vermieter. Es gibt nur eine Heizung/Gaszähler.

    Ich soll 3/4 der Heizkosten bezahlen. Ist das so rechtens ? Oder sollte ich mir einen Anwalt nehmen und da gegen vorgehen ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Nick

  • Hast Du so kleine Geräte an deinen Heizkörpern montiert bzw. was ist im Vertrag geregelt über die Heizkosten?

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Ich soll 3/4 der Heizkosten bezahlen.

    Ich kenne zwar deine Abrechnung nicht, aber normal kann das nicht möglich sein. Die Flächen der Gewerbe machen ja sicherlich viel mehr aus als deine Wohnung groß ist. Du solltest deine Abrechnung überprüfen lassen, entweder bei einem Anwalt, einem Mieterverein oder einer anderen Person, die sich mit Abrechnungen auskennt.

  • Die Vorschriften für die Aufteilung der Heizkosten ergeben sich aus dem Gesetz. Es muss überprüft werden, ob sich der Vermieter an diese Vorschriften gehalten hat. Vermutungen helfen nicht weiter, deine Abrechnung muss im Detail angeschaut werden. Erst dann kann deine Frage beantwortet werden. Deshalb lässt sich an dieser Stelle nicht mehr dazu sagen.

  • Hey,

    also ich würde mich definitiv auch an Fachpersonen wenden. Mich würde vor allem interessieren wie man auf deinen Anteil von 75% kommt wenn es ja nur einen Zähler gibt. Dann kann man ja den Verbrauch überhaupt nicht zuordnen. Soweit ich weiß muss das ganze auch verbrauchabhängig berechnet werden, damit es eben nicht zu solchen Streitereien kommt.

    Du kannst ja nochmal bei deinem Vermieter nachfragen, wie er das ganze begründet. Vor allem wenn es im Mietvertrag nicht festgehalten wurde wie das abgerechnet wird. Aber sicherheitshalber auch nochmal Fachpersonen drüber schauen lassen ob der Vermieter das korrekt gemacht hat.

    LG

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!