Räumungsklage vom Gericht erhalten

  • Hallo,

    ich habe weder Mietschulden noch sonst irgendwelche Probleme mit meinem Vermieter. Mein Vermieter wollte einfach pauschal und willkürlich die Miete erhöhen. Daraufhin habe ich ihn bei mir eingeladen und auf einige Missstände und Mängel hingewiesen. Das gröste Problem ist Schimmel. Daraufhin ist der Vermieter ohne eine Abmahnung zu verfassen zum Anwalt, woraufhin dieser eine kostenpflichtige Abmahnung verfasst hat. Es kam zu fristlosen Kündigung und Nun zur Räumungsklage. Der Vermieter beschuldigt uns nicht richtig zu Lüften/Heizen. Ich bin der Meinung das sind Gebäudemängel. In der Räumungsklage geht es um 12*Nettomiete plus die gegnerischen Anwaltskosten. Beides zusammen ca.10.000€. Meine größte Sorge ist, dass auch meine Volljährigen Kinder das selbe Schreiben vom Gericht erhalten haben wie ich (Räumungsklage). Ich habe Angst, dass falls ich den Prozess verlieren sollte, meine volljährigen Kinder alle Kosten tragen müssen. Diese haben aber kein Mietvertrag unterzeichnet und wurden auch nicht in der ersten Abmahnung vom Anwalt erwähnt. Können diese finanziell Belangt werden oder geht es nur darum, dass auch die die Wohnung verlassen müssen, falls ich verlieren sollte.

    Das Geld für einen Anwalt haben ich leider nicht.

    Wie seht ihr das?

    Vielen herzlichen Dank.

  • Wende dich unverzüglich an einen Anwalt und gib ihm die Klageschrift. Das ist wichtg. Einen anderen Rat kann man in deiner Situation wirklich nicht geben. Ohne Anwalt hast du bereits verloren und jede Menge Schulden dadurch!

    Mach dir um die Kosten keine Sorgen. Sag dem Anwalt, dass du wenig Einkommen hast und er bitte Prozesskostenhilfe beantragen möchte. Damit kostet dich der Anwalt dann gar nichts.

  • Ich mache mir am meisten Sorgen um meine Kinder. Die stehen gerade so auf eigenen Beinen mit einem Vollzeitjob und falls diese dann meine Kosten tragen sollten, dann wird ihr Leben jetzt schon zerstört sein.

  • Ja, das habe ich verstanden. Es gibt aber in deiner Beschreibung ein paar Dinge, die darauf hin deuten, dass sich die Klage komplett abwehren lassen könnte. Diese Chance solltest du nicht verstreichen lassen. Aber das wird nur mit Anwalt gelingen. Deshalb mein Rat, gleich am Montag einen anrufen und nach einem Termin fragen.

  • Vor allem ist meiner Meinung nach das Ausmaß der Mängel viel zu gering, als dass dies eine (fristlose) Kündigung berechtigt. Viel wichtiger ist die Ursache. Ich lüfte und heize ordnungsgemäß.

  • Irgendwie passt da was für mich nicht zusammen.

    Der TE schreibt er hätte keine Mietschulden gleichzeitig teil er jedoch mit, dass es in der Räumungsklage unter anderem um 12 Monatskaltmieten geht die von der Gegenseite (Vermiter) geltend gemacht werden, weil die zumindest nach meiner Interpretation vom Mieter nicht gezahlt wurden. Warum sollte der Vermieter gegenüber dem Mieter sonst 12 Monatskaltmieten gerichtlich geltend machen?

  • Warum sollte der Vermieter gegenüber dem Mieter sonst 12 Monatskaltmieten gerichtlich geltend machen?

    Macht er möglicherweise gar nicht. Bei Gerichtsverfahren dieser Art wird vom Gericht üblicherweise ein Streitwert festgelegt, der in der Höhe 12 Monatsmieten entspricht. Das sieht dann auf den ersten Blick schon mal so aus, als wäre das die Forderung. Aber wir kennen die Klage nicht, und könen daher natürlich nicht mehr dazu sagen, außer dass es gute Chancen geben dürfte, die Klage abzuwehren mit Anwalt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!