Wie lange habe ich Anspruch auf Kaution und Nebenkostenabrechnung?

  • Hallo zusammen,

    ich erhoffe mir hier einen kleinen Rat zum Thema Kaution und Nebenkostenabrechnung nach dem Auszug.

    Und zwar sieht es so aus, dass ich mit meiner Partnerin vor einem Jahr aus einer Mietwohnung ausgezogen bin und seitdem weder eine Nebenkostenabrechnung noch etwas von unserer Kaution zurückerhalten habe. Eingezogen sind wir zum 1. Oktober 2020 und ausgezogen zum 1. Oktober 2021. Wie das Datum vielleicht schon verrät, war unser Mietvertrag mittels eines Zeitmietvertrags für ein Jahr befristet. Wir haben schon damals von einem Anwalt erfahren, dass dies eigentlich nicht rechtens ist, da die Vorrausetzungen für einen Zeitmietvertrag gar nicht erfüllt sind.

    Wir haben es trotzdem mal dabei belassen und wollten im Endeffekt nach einem Jahr sowieso wieder ausziehen, da sich etwas Besseres ergeben hat. So, nun haben wir unserem Vermieter zwei Monate vor Auszug schriftlich eine Bestätigung zukommen lassen, dass wir den Vertrag auslaufen lassen und zum 01.10. ausziehen möchten. Nach ewigem Erinnern hat er uns eine Empfangsbestätigung zukommen lassen. Ich weiß, dass dies nur den Empfang bestätigt, allerdings hatte er das Vertragsende ja selbst festgelegt. Deshalb sahen wir auch kein Problem darin, die Wohnung erst zwei Monate statt drei Monate vorher „zu kündigen“. Der Zeitmietvertrag war ja seine Idee und er stimmte dem Auszug auch zu. Wenn er jetzt ganz gemein sein möchte, kann er die eine Monatsmiete wohl einbehalten, da es ja drei Monate Kündigungsfrist sind. OBWOHL er den Zeitmietvertrag erstellt hat. Da dieser nichts rechtens war, kann das wohl eventuell ein Problem werden. Laut einem Anwalt aber das einzig mögliche „Problem“, was aufkommen kann.

    Naja, kurz vor dem Auszug wollte er dann unzählige Besichtigungen durchführen. Wir haben immer zugestimmt, außer einmal, da hat uns das Datum nicht gepasst. Da wir ja auch im Umzugsstress waren, mussten wir schließlich auch nicht jedem Termin zustimmen. Unser guter Vermieter hat natürlich trotzdem vor der Tür gestanden und Sturm geklingelt und da sich meine Pläne kurzfristig geändert hatten, war ich doch zu Hause. Mir ging es aber nicht gut und die Wohnung sah wüst aus, also habe ich auch nicht aufgemacht. Ich habe dem Termin ja auch nie zugestimmt und stattdessen einen anderen angeboten. Er musste aber natürlich dagegen machen und einfach trotzdem kommen, weil ihm persönlich der Termin schließlich gepasst hat. Als er gesehen hat, dass ich zu Hause war, wurde er ziemlich wütend und ignoriert mich seitdem. Ich habe ihn auf andere Besichtigungstermine und die Wohnungsübergabe angesprochen aber er meinte, er müsste einen Sch*** tun. Er wollte also in keinster Weise kooperieren. Ich habe also die Wohnungsübergabe alleine durchgeführt, mithilfe von Fotos und Videos als Beweis, einem Übergabeprotokoll inkl. meiner neuen Adresse und einem Zeugen. Alle Unterlagen und Schlüssel habe ich ihm eingeworfen und das Ganze gefilmt. Mehr konnte ich nicht tun.

    Mittlerweile ist über ein Jahr vergangen und ich habe weder einen Teil der Kaution zurückbekommen, noch eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Mir wurde schon gesagt, dass der Vermieter für die NK-Abrechnung wohl noch bis Ende 2022 Zeit hat (hier gibt es wohl zwei verschiedene Abrechnungsmethoden), aber seine Frist für die Kaution wohl schon abgelaufen ist. Allerdings wird diese ja meistens wegen den NK einfach einbehalten…

    Mir wurde nun geraten bis Januar 2023 zu warten, weil der Vermieter dann wirklich keine Handhabe mehr hat, allerdings möchte ich auch ungern nichts tuend dasitzen und habe etwas Angst, dass wir auch bald keine Ansprüche mehr auf Kaution und NK-Abrechnung haben. Soll ich wirklich bis Januar 2023 warten und habe ich dann noch die gleichen Rechte?

    Deshalb hoffe ich hier auf eine hilfreiche zweite Meinung 😊

    Viele Grüße und danke im Voraus!

  • Die Nebenkostenabrechnung und die Kaution einzufordern unterliegt der üblichen Verjährung von 3 Jahren. Das mit der Frist bis Ende 2022 betrifft nur eine mögliche Nachzahlung aus der Abrechnung, die der Vermieter dann nicht mehr verlangen kann. Deshalb wurde der Rat gegeben, noch zu warten. Aber in dieser Frage geht es ja darum, dass noch gar keine Abrechnung vorliegt.

    Wenn er jetzt ganz gemein sein möchte, kann er die eine Monatsmiete wohl einbehalten, da es ja drei Monate Kündigungsfrist sind.

    Nein. Ein Verwender einer unwirksamen Klausel kann sich nicht selbst auf deren Unwirksamkeit berufen. Er hat die Klausel ja selbst benutzt und er wollte es also so, dass der Vertrag enden soll. Nur der Mieter soll geschützt sein, dass er nicht zu etwas gezwungen wird, was gesetzlichen Regelungen widerspricht.

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