Rechte als Untermieter bei unbewusster illegaler Untermiete und Kündigung durch Eigentümer

  • Hallo,

    ich kann aktuell nicht gut schlafen, da ich gestern festgestellt habe, dass meine Vermieterin uns unsere Wohnung illegal untervermietet hat.

    Raus kam dies als wir bemerkten, dass der Hauswart unsere Namensschilder von der Klingel entfernt und wir bei der großen Eigentümergesellschaft anriefen.
    Nun meint unsere Vermieterin nach 5 Wochen Miete, dass wir "vorbereitet" sein und die Eigentümerfirma nicht mehr anrufen sollen und hoffen, dass jene wie vom Callcenter-Support angegeben, noch keinen Bericht über das illegale Mietverhältnis verfasst haben.
    Nun, wir haben eine verstecke Maklergebühr in Höhe von 500€ bezahlt (alt-neue Möbel "abgenommen"), Lampen und Waschmaschine etc. installiert und sind für mehrere Hundert Euro umgezogen. Wir gingen davon aus in ein legales Mietverhältnis getreten zu sein.
    Abgesehen davon, findet man in der entsprechenden Stadt auch in einem halben Jahr keine Wohnung, wenn es blöd läuft.
    Ich habe von März bis September gesucht.
    Falls oder sobald der Eigentümer herausfindet, dass wir untervermietet in der Wohnung wohnen, kann er unserer Vermieterin fristlos binnen zwei Wochen kündigen. Die Vermieterin sprach von "1-2 Monaten", aber dies ist eine völlig fiktive Zahl. Entweder wir werden fristlos binnen zwei Wochen bzw. bis zum Ende des Monats gekündigt, oder fristgerecht innerhalb von 3 Monaten, aber der Tatbestand ermöglicht eine fristlose Kündigung binnen zwei Wochen.
    Welche Rechte haben wir in diesem Fall gegen unsere Vermieterin oder die eigentliche Mieterin?
    Meine Rechtsschutzversicherung deckt Mietrecht nicht ab. Ich bin nicht im Mieterschutzbund.
    Wir werden geräumt: Wer kommt für die Locker-, Hotel-, Transporter und Umzugskosten auf, die ich 5 Wochen nach Einzug erneut habe?
    Ist es möglich jene der Vermieterin (für ein paar Monate: gesetzl. Kündigungsfrist (Vertragsbruch), etc.) aufzuladen? Kann uns der echte Eigentümer einfach so auf die Straße in die Obdachlosigkeit setzen, obwohl wir nichts falsch gemacht haben und keine Aussicht auf eine Wohnung innerhalb der nächsten Wochen?
    Kann ich den Tatbestand als Betrug framen und doch über meine Rechtsschutz abwickeln?

    In jedem Fall wird ein Prozess recht lange dauern und falls ich selbst in Vorkasse gehen müsste, wird es eng.
    Mein soziales Umfeld wohnt hunderte Kilometer entfernt.
    Mein Studium findet ich mehr online statt.
    Wer müsste für die Räumungskosten bezahlen, falls wir uns weigern würden, auszuziehen? Wie schnell könnten wir geräumt werden.

    Es wäre nett, wenn mich irgendjemand vor Montag beruhigen könnte!

    Beste Grüße

  • Illegal ist hier nicht der geeignete Begriff, denn der Begriff klingt so, also wäre euer Mietvertrag ungültig, unwirksam. Aber das nicht nicht der Fall. Er ist ganz normal wirksam.

    Das bedeutet, eure Vermieterin, also die Hauptmieterin der Wohnung hat ein Problem. Denn sie hat kein Recht zur Untervermietung, kann also den Vertrag mit euch nicht einhalten, obwohl sie es müsste. Sie wird Schadenersatz leisten müssen für alle Kosten, falls ihr erneut umziehen müsst.

    Der Eigentümer kann euch nicht kündigen, denn er hat kein Vertragsverhältnis mit euch. Nur die Hauptmieterin hat einen Vertrag mit euch. Sie hat aber keinen berechtigten Grund zur Kündigung.

    Ihr solltet erneut Kontakt mit der Hausverwaltung aufnehmen und um ein Gespräch mit dem verantwortlichen Mitarbeiter bitten. Falls die Hausverwaltung eurer Vermieterin, also der Hauptmieterin der Wohnung kündigen sollte wegen unerlaubter Untervermietung, dann besteht vielleicht die Möglichkeit, dass ihr mit der Hausverwaltung einen neuen Vertrag abschließen könnt und ihr so doch in der Wohnung bleiben könnt, dann aber mit Vertrag vom Eigentümer. Erklärt dem Mitarbeiter eure Situation und bittet um eine Lösung.

  • Morgen!
    Danke für die schnelle Antwort.

    Ja, die Frage ist nur, wie schnell ich einen möglichen Schadensersatz erhalte. Die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam und ich lande nach wenigen Wochen vom Hotel auf der Straße (oder bei meinen Eltern, was aufgrund der Distanz einen Studienabbruch zur Folge hätte).

    Zumindest ist es beruhigend zu wissen, dass das Wort "illegal" falsch gesetzt ist. Natürlich haben wir ein Vertragsverhältnis mit der Vermieterin, welches jene nach ihrer potenziellen fristlosen Kündigung nicht mehr einhalten könnte.

    Zu deiner anderen Anmerkung:

    Zwei Mitbewohner ziehen ohnehin aus und ich und meine verbleibende Mitbewohnerin wollen die Wohnung übernehmen.
    Der Weg, nun direkt bei der Gesellschaft anzurufen, ist jedoch recht aggressiv:
    Im schlimmsten Fall wecken wir schlafende Hunde, die Gesellschaft beharrt auf ihren Nachrückverfahren und wir müssen in 2 Wochen raus.
    Ich wollte darüber heute oder morgen mit meiner anderen Mitbewohnerin reden und möglicherweise die kostenlose Erstberatung mit den Anwalt am Montag abwarten - bevor ich zu solch drastischen Mitteln greife.

  • die Frage ist nur, wie schnell ich einen möglichen Schadensersatz erhalte

    Das kann man nicht pauschal sagen. Denn vermutlich wird eure Vermieterin den Schadenersatz nicht freiwillig geben und man müsste das vor Gericht erstreiten. Und das kann etwas dauern. Ihr werdet also etwas Geld brauchen, um die anfallenden Kosten vorläufig bezahlen zu können.

    Im schlimmsten Fall wecken wir schlafende Hunde

    Das ist eher unwahrscheinlich, da nach deiner Schilderung die Hausverwaltung bereits davon wissen dürfte. Ein Hauswart gibt solche Informationen normalerweise weiter.

    die Gesellschaft beharrt auf ihren Nachrückverfahren

    Das verringert natürlich die Chancen, dass ihr einen neuen Vertrag bekommt. Dennoch würde ich nichts unversucht lassen. Schaden kann es nichts.

    wir müssen in 2 Wochen raus

    So schnell geht es nicht. Die Hausverwaltung ist nicht befugt, euch eigenmächtig auf die Straße zu setzen. Das darf nur ein Gerichtsvollzieher nach vorheriger Klage. Das bedeutet, euch muss eine angemessene Frist gegeben werden und im Fall einer Klage dauert es eh.

  • Danke für deine Antworten!

    hmm, also du würdest uns empfehlen bei dem Eigentümer, einer unpersönlichen großen Gesellschaft, mit offenen Karten zu spielen und falls alle Stricke reißen, es auf die die Räumungsklage bzw. Räumung ankommen zu lassen?
    Falls der Vermieterin gekündigt wird, wir uns jedoch weigern auszuziehen, ist dies auch erst einmal ihr Problem (finanziell gesehen) bis die Männer in Grün uns irgendwann rechtmäßig vor die Tür setzen (physisch gesehen)? Wir müssen für keine Kosten aufkommen, die während der Räumung und Klage entstehen, werden jedoch irgendwann geräumt und haben bis dahin Zeit eine neue Wohnung zu finden?
    Wie viele Monate haben wir in diesem Fall Zeit?

  • Ja, die Klage ist das Problem der Vermieterin, denn die Hausvrwaltung muss gegen sie klagen auf Räumung der Wohnung. Wie lang das Ganze dauert kann man nicht sagen, denn es ist unbekannt, wie schnell die Klage eingereicht wird und wie ausgelastet das zuständige Gericht ist. In manchen Städten sind das durchaus mehrere Monate. Aber ich würde es nicht länger ausreizen als nötig und die erstbeste Wohnung anmieten, sobald eine zu finden ist.

  • hmm, wie ich das sehe, haben wir zwei Optionen:
    - Passiv: Die Hausverwaltung nicht mehr anrufen und hoffen, dass unser Untermietverhältnis noch nicht aufgefallen ist, Wohnungen suchen und das erstbeste Angebot am Stadtrand annehmen, welches nach x-Wochen/Monaten verfügbar ist: "Alleinerziehende Mutter im Grünen sucht Mitbewohner/in" - haha

    - Offensiv: Die Hausverwaltung anrufen, unsere Situation erklären und hoffen, dass wir die Wohnung nach der fristlosen Kündigung der Hauptmieterin übernehmen können oder bei einer anderen Wohnung priorisiert werden, sodass wir nicht auf der Straße landen. Zur Not auf Räumung ankommen lassen und dann auch das erstbeste Angebot am Stadtrand annehmen, falls der Eigentümer uns nicht möchte.

    Zusatzinformation:
    Wir sind 4 Studenten und der Eigentümer ist eine der größten Wohnungsbaugenossenschaften der Stadt, also kein normaler Eigentümer oder Investor. Dies verändert das Risiko der offensiven Strategie. Allerdings gehst du ja davon aus, dass es demnächst ohnehin auffällt. Die Frau im Callcenter hatte uns jedoch erklärt - datenschutzrechtlich fragwürdig, tbh -, dass noch kein Bericht vorliegt (und ihr es auch egal sei).
    Dies kann sich natürlich schnell ändern, wenn der Hauswart seinen Bericht, warum auch immer, verspätet abgibt oder es sonst wie auffällt.

    Ich möchte die Wohnung behalten.

  • Die Entscheidung kann dir niemand abnehmen, wie du vorgehen möchtest. Wir können nur über die Möglichkeiten diskutieren. In der Tat ist die Chance bei einer großen Wohnungsgesellschaft wesentlich geringer als bei einem kleinen Vermieter, dass man versucht eine Lösung zu finden. Aber ausgeschlossen ist es nicht. Es kommt auf den Sachbearbeiter an. Abzuwarten und zu hoffen, dass es noch nicht aufgefallen ist, könnte euch zumindest Zeit verschaffen, etwas länger nach einer Wohnung zu suchen. In jedem Fall aber solltet ihr suchen, um dann nicht doch überrascht zu sein und schnell eine Wohnung zu brauchen.

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