Wie lange dauert eine fristlose Kündigung

  • Ein Mieter im Haus ist innerhalb des letzten Jahres mehrfach mit Straftaten wie Bedrohung, Nötigung und Körperverletzung gegen einen anderen Mieter im Haus aufgefallen. Die Polizei ermittelt entsprechend. Auch die Hausverwaltung hat nun Konsequenzen gezogen und angekündigt diesem Mieter fristlos zu kündigen.

    Wie lange dauert es üblicherweise nun bei einer fristlosen Kündigung, bis der Mieter ausgezogen ist und seine Schlüssel abgegeben hat?

    Ich fühle mich im Haus nicht mehr sicher.

  • Wie lange dauert es üblicherweise nun bei einer fristlosen Kündigung, bis der Mieter ausgezogen ist und seine Schlüssel abgegeben hat?

    Kaum vorher zu sagen.

    Wenn der Mieter das akzeptiert, wie der Name schon sagt, fristlos....

    Ansonsten wenn der Rechtsweg beschritten wird, mindestens mehrere Monate nicht so selten auch Jahre um am Ende fest zu stellen das die fristlose Kündigung ja gar nicht gerechtfertigt war......

  • Das ist ja sehr ärgerlich, wenn das wirklich so lange dauern sollte.
    Wobei ich die Vermutung habe, dass der gewalttätige Mieter sich im deutschen Recht nicht wirklich auskennt. Es scheitert schon an der deutschen Sprache.
    Daher denke ich nicht, dass er da selbst gegen die Kündigung klagen wird.

    Werde da nochmal bei der Hausverwaltung nachfragen, wie die da Druck machen können.

    Denn auch bis es zur Anklage und Verurteilung kommt, wird es vermutlich noch dauern. Bisher sitzt er auch noch nicht in Untersuchungshaft.

  • Daher denke ich nicht, dass er da selbst gegen die Kündigung klagen wird.

    Muss er auch gar nicht. Er kann die Kündigung auch einfach ignorieren, denn das ist ja eine sogenannte einseitige Willenserklärung. Der Vermieter muss dann auf Räumung klagen.

    Werde da nochmal bei der Hausverwaltung nachfragen, wie die da Druck machen können.

    Da wird die Verwaltung wenig machen können. Es wird die Kündigung zugestellt und wenn der Mieter die Wohnung nicht zurück gibt, dann muss eine Räumungsklage eingeleitet werden. Die Dauer hängt dann vom Gericht ab.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Anscheinend ist der Nachbar immer noch nicht ausgezogen, ich habe zumindet keine Mitteilung dazu bekommen.

    Der Zustand hält mittlerweile seit einem Monat an.
    Welche Mitminderung ist nun gerechtfertigt, wenn ich weiterhin meine Wohnung nicht bewohnen und nicht alleine betreten/verlassen kann?

  • Hallo!

    Über die Höhe einer Minderung werden hier im Forum keine Angaben gemacht.

    Wenn die Mietminderung zu hoch ausfällt, gerät der Mieter in Zahlungsverzug,

    was die Kündigung bedeuten kann. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt

    für Mietrecht oder einen Mieterverein.

    Gruß



  • Es gibt eventuell noch weitere Möglichkeiten. Beispielsweise könnte es vielleicht möglich sein, dass du selber dein Mietverhältnis fristlos kündigen kannst und anderswo hin ziehst. Aber auch das sollte mit einem Anwalt abgesprochen werden, der im Einzelfall prüfen muss, ob eine solche Kündigung wirksam wäre.

  • Woanders hinziehen ist in Berlin praktisch unmöglich. Ich hatte ein dreiviertel Jahr gebraucht, um die Wohnung zu finden.
    Mir gefällt die Wohnung auch und die hat eine gute Verkehrsanbindung.

    Wie ist da eigentlich Absatz 3 gemeint:

    Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.

    Kann das jemand erklären, oder hat ein Beispiel?

    In meinem Fall wird der Gebrauch der Wohnung ja rechtswidrig (vermutlich. TB Nötigung erfüllt) durch einen Dritten (den gewalttätigen Nachbarn) verhindert.

  • Kann das jemand erklären, oder hat ein Beispiel?

    Dieser Satz bedeutet, dass die Miete auch dann gemindert ist, wenn die Nutzung der Wohnung durch jemand anderen eingeschränkt wird, beispielseise durch "Störung des Hausfriedens" wie in deinem Fall.

    Für die Höhe der Minderung wende dich bitte an einen Reachtsanwalt! Das sollte man nicht auf eigene Faust machen und das kann auch hier nicht beantwortet werden. Mehr kann dir von hier leider nicht geholfen werden.

  • Leider zieht sich das ganze immer noch hin.

    Problem ist auch, dass die Hausverwaltung seit Monaten nicht mehr erreichbar ist und auch auf ein Einschreiben des Mieterschutzbundes nicht reagiert hat.
    Werde nun den Klageweg beschreiten müssen.

    Gegen den Nachbarn wurde zwar mittlerweile Anklage erhoben, aber ein Verhandlungstermin steht immer noch nicht fest.

  • Mietminderung.

    Aber warte nun erstmal die Verurteilung des Nachbarn ab. Der ist Ende September ausgezogen, so das ich Anfang Oktober nach genau einem Jahr wieder in meine Wohnung konnte.

    Die Strafverhandlung wurde nun allerings ins nächste Jahr verschoben.

    Aber zumindest die Frage "Wie lange dauert eine fristlose Kündigung?" wäre nun geklärt.
    In diesem Fall 1 Jahr

  • Mietminderung.

    Auf Mietminderung klagt man nicht. Denn die Miete ist kraft Gesetz gemindert, wenn ein Mangel vorliegt. Man braucht also einfach weniger zahlen. Man sollte die Höhe der Minderung aber mit einem Anwalt besprechen, um nicht zu viel zu mindern und dann vielleicht Probleme zu haben.

  • Es geht ja darum den Mangel gerichtlich feststellen zu lassen, damit man da auch der sicheren Seite ist.

    Eine Anwältin des Mieterschutzbundes hatte mir vor knapp einem Jahr geraten die Miete erstmal voll weiter zu zahlen, damit es da keine Rückstände gibt und die zuviel gezahlte Miete hinterher zurückzufordern.

    Auf mehrfache Aufforderungen die Mietminderung schriftlich zu bestätigen hat die Hausverwaltung nun seit einem Jahr lang nicht reagiert. Auch auf ein Einschreiben des Mieterschutzbundes erfolgte keine Reaktion, so dass nun auch gar nichts anderes übrig bleibt als zu klagen.

  • die Mietminderung schriftlich zu bestätigen hat die Hausverwaltung nun seit einem Jahr lang nicht reagiert

    Dazu ist ein Vermieter bzw. die Hausverwaltung auch gar nicht verpflichtet. Jeder Anwalt kann die Minderung sehr gut bestimmen. Daher war der Rat nicht gut. Ich hoffe, die Miete wurde unter Vorbehalt geleistet, sonst wird es mit der Rückforderung nichts.

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