Einbehaltung Kaution

  • Guten Tag liebe Community,

    ich bin kürzlich umgezogen und habe soeben die Abrechnung der Mietkaution der vorherigen Wohnung erhalten. Dort wurde ein Teil einbehalten, weil die Vermieter Ausbesserungsarbeiten selbst durchführen mussten. Dabei geht es um ein Gartenhäuschen wofür ich, während des Mietzeitraums für die Holzschutzpflege zuständig war. Dieser bin ich nachgekommen und habe jährlich 1x das Häuschen mit bereitgestellten mitteln gestrichen, zuletzt im Frühjahr. Kurz vor mietende sagte mir die Vermieterin ich solle das Häuschen erneut streichen. Diesem bin ich nachgekommen, jedoch habe ich nur die Sichtseiten/Witterungsanfälligen Seiten gestrichen. Weil ich den Boden drumherum nicht abgedeckt habe, wurde das Pflaster durch einige Tropfen verunreinigt. Nun wurden Knapp 130€ einbehalten wovon eine Drahtbürste und Farbentferner (etwa 17€) gekauft wurden. Der Rest des Geldes wurde für die Zeit veranschlagt welche zum Reinigen und Streichen der fehlenden Seiten benötigt wurden (angeblich 5 Std). Seitens der Vermieter wird mir vorgeworfen ich habe 2021 sowie 2022 das Gartenhaus nicht behandelt und somit war meine Arbeit unzufriedenstellend.

    Ist das so rechtens? Muss ich mir den Vorwurf bieten lassen?

    Mfg

  • Das Gartenhaus zu streichen gehört zu den Instandhaltungspflichten, die nach dem Gesetz der Vermieter zu erfüllen hat. Daran ändert auch eine möglicherweise vorhandene Vereinbarung zu den allgemein bekannten Schönheitsreparaturen nichts. Denn diese dürfen ausschließlich für das Innere der Wohnung vereinbart werden. Für alles außerhalb bleibt die Pflicht beim Vermieter.

    Bleibt also nur die Verunreinigung am Boden, die man wie eine Beschädigung werten könnte.

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