Aus Mietvertrag austreten

  • Hallo,

    mein Bruder möchte seine Frau verlassen. Allerdingst weigert sie sich den gemeinsamen Mietvertrag auf sich zu überschreiben. Er war auch schon beim Vermieter und wollte einen Aufhebungsvertrag bekommen. Leider war der Vermieter unfreundlich und sehr unzufrieden, weshalb er nicht helfen wollte. Der Vermieter hat nur gesagt, dass es nur geht wenn er die Scheidungspapiere vom Gericht bringt oder wenn er mit der Frau zu denen kommt um dem Vertrag umschreiben zu lassen. Hat auch keinen Vertrag mitgeben.

    Mein Bruder macht zurzeit Weiterbildung und verdient nicht viel, muss aber die Wohnung komplett bezahlen in der sie gemeinsam leben. Zudem muss er Nebenkosten (wie Essen und Co.) für sich selber auch noch tragen. Die Frau beteiligt sich nicht an Miete, aber fragt ihm nur ständig, wann er ausziehen würde.

    Da er momentan in einer Weiterbildung ist, muss er lernen und sich durch die häusliche Situation ständigen Streitigkeiten aussetzen. Weil der Frau nicht gefällt, dass er nicht einen Job mit einem höherem Gehalt hat.

    Welche Möglichkeiten hat mein Bruder aus dem Vertrag auszusteigen? (außer sofortige Scheidung & das die Frau freiwillig den Vertrag auf sich überschreibt)

    Wir würden uns über gute Tipps sehr freuen. Dankeschön.

  • Allerdingst weigert sie sich den gemeinsamen Mietvertrag auf sich zu überschreiben.

    Naja, dass muss sie ja auch gar nicht.

    Wenn beide Vertragsparteien im Mietvertrag stehen, dann wäre eine Kündigung des Mietvertrags der erste Schritt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wenn sich die Eheleute einig darüber sind, wer in der Wohnung bleiben soll, ist die Sache einfach. Denn dann braucht man gemäß §1568a Abs. 3 BGB nur eine gemeinsame Erklärung an den Vermieter schicken. Der Vertrag wird dann mit dem in der Wohnung verbleibenden Partner allein weiter geführt (ohne neuen Vertrag). Das ist für den Vermieter bindend. Und diese Erklärung kann man auch schon während der Trennungszeit abgeben, dafür braucht es keine Scheidungspapiere.

    Ich konnte aber aus der Beschreibung nicht so genau heraus lesen, ob zwischen den Beiden Einigkeit darüber besteht.

    Einer Vertragsänderung muss der Vermieter nicht zustimmen, auch nicht nach der Scheidung. Es würde daher als Alternative zum oben Erklärten nur die gemeinsame Kündigung bleiben, wobei dann beide ausziehen müssen, sofern der Vermieter nicht bereit ist, mit dem einen der Eheleute einen neuen Vertrag abzuschließen.

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