Hallo liebe Forum Mitglieder,
ich habe am 29.09.2022 ein Schreiben zur Mieterhöhung von meiner Vermieterin bekommen. Dort schreibt Sie mehr oder weniger nur:
"In diesem Jahr sind meine Unkosten und Auslagen betreffend Ihrer Mietwohnung drastisch gestiegen, sodass ich gezwungen bin Ihre monatliche Kaltmiete zu erhöhen, und zwar um 30 Euro, ab 1.November 2022."
Meiner Meinung nach ist die Erhöhung aus folgenden 2 Gründen unzulässig:
1) Die Begründung der Erhöhung ist für mich (überhaupt) nicht nachvollziehbar. Welche Unkosten und Auslagen sind gestiegen?
2) Der Mieter muss der Erhöhung zunächst zustimmen und hat dafür mindestens 2 Monate Bedenkzeit, d.h. wenn überhaupt kommt eine Mieterhöhung erst ab 1.Dezember in Frage.
Kurze Hintergrundinformationen:
Ich bin am 15.07.2021 eingezogen. Somit kommt eine Mieterhöhung generell in Betracht (frühestens nach 15 Monaten nach Einzug).
Vor kurzem musste der Balkontürbeschlag (Schaden durch Abnutzung) ausgetauscht werden wodurch Reperaturkosten von 380 Euro enstanden. Die Vermieterin zeigte sich wenig gewillt die Kosten zur Instandsetzung zu übernehmen wodurch ich jetzt stark vermute, dass die Mieterhöhung damit zusammenhängt.
Modernisierungsarbeiten gab es keine.
Ich würde mich sehr freuen wenn jemand seine Meinung bzw. sein Wissen zum Mietrecht hierzu abgeben könnte ![]()
LG Daniel