Mieterhöhung aufgrund von Kostensteigerung zulässig?

  • Hallo liebe Forum Mitglieder,

    ich habe am 29.09.2022 ein Schreiben zur Mieterhöhung von meiner Vermieterin bekommen. Dort schreibt Sie mehr oder weniger nur:

    "In diesem Jahr sind meine Unkosten und Auslagen betreffend Ihrer Mietwohnung drastisch gestiegen, sodass ich gezwungen bin Ihre monatliche Kaltmiete zu erhöhen, und zwar um 30 Euro, ab 1.November 2022."

    Meiner Meinung nach ist die Erhöhung aus folgenden 2 Gründen unzulässig:

    1) Die Begründung der Erhöhung ist für mich (überhaupt) nicht nachvollziehbar. Welche Unkosten und Auslagen sind gestiegen?

    2) Der Mieter muss der Erhöhung zunächst zustimmen und hat dafür mindestens 2 Monate Bedenkzeit, d.h. wenn überhaupt kommt eine Mieterhöhung erst ab 1.Dezember in Frage.

    Kurze Hintergrundinformationen:

    Ich bin am 15.07.2021 eingezogen. Somit kommt eine Mieterhöhung generell in Betracht (frühestens nach 15 Monaten nach Einzug).

    Vor kurzem musste der Balkontürbeschlag (Schaden durch Abnutzung) ausgetauscht werden wodurch Reperaturkosten von 380 Euro enstanden. Die Vermieterin zeigte sich wenig gewillt die Kosten zur Instandsetzung zu übernehmen wodurch ich jetzt stark vermute, dass die Mieterhöhung damit zusammenhängt.

    Modernisierungsarbeiten gab es keine.

    Ich würde mich sehr freuen wenn jemand seine Meinung bzw. sein Wissen zum Mietrecht hierzu abgeben könnte :)

    LG Daniel

  • 1) Die Begründung der Erhöhung ist für mich (überhaupt) nicht nachvollziehbar. Welche Unkosten und Auslagen sind gestiegen?

    Korrekt. Nach § 5558a BGB ist eine Mieterhöhung zu begründen. Das tut der Vermieter hier nicht, bzw. ist die Begründung "Kostensteigerung" gesetzlich nicht ausreichend.

    Der Mieter muss der Erhöhung zunächst zustimmen und hat dafür mindestens 2 Monate Bedenkzeit, d.h. wenn überhaupt kommt eine Mieterhöhung erst ab 1.Dezember in Frage.

    Ja, so steht es im Gesetz geschrieben.

    Meine Meinung? Ich würde erst einmal mit dem Vermieter ins Gespräch gehen und das so klären.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!