Schwieriger Mieter und Kündigung

  • Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug kann der Mieter ja abwenden, indem er sämtliche Schulden bezahlt. Wie verhält es sich mit der im Kündigungsschreiben genannten "hilfsweisen fristgerechten Kündigung zum ...." - die gilt dann weiter, oder? (Auch wenn er ab jetzt pünktlich zahlt?)

    Der Mieter macht keine Anstalten, auszuziehen, widerspricht der hilfsweisen ordentlichen Kündigung aber auch nicht (Härtegrund liegt nicht vor), obwohl der Vermieter ihn nach Zahlung der Schulden darauf aufmerksam gemacht habe. Da er auch sonst schwierig ist (beschimpft den Vermieter, sorgt im Haus für Unfrieden, beschwert sich über vieles und ruft auch schon mal die Polizei - die sich dann bei den Nachbarn entschuldigt da offenbar keine wirkliche Störung vorlag), hätte der Vermieter gerne dass er auszieht. Wegen dem Verhalten kann man ihm ja nur schwer kündigen, oder?

  • im Kündigungsschreiben genannten "hilfsweisen fristgerechten Kündigung zum ...." - die gilt dann weiter, oder?

    Sie gilt, ja. Aber ob sie wirksam ist, kann man nicht pauschal sagen. Das hängt von den genaueren Umständen ab.

    widerspricht der hilfsweisen ordentlichen Kündigung aber auch nicht

    Muss er auch nicht, falls die hilfsweise ordentliche Kündigung unwirksm sein sollte. Wenn der Vermieter unsicher ist, sollte er sich von einem Anwalt oder Vermieterverein beraten lassen.

    Wegen dem Verhalten kann man ihm ja nur schwer kündigen, oder?

    Das kann man so nicht sagen. Störung des Hausfriedens kann ein möglicher Kündigungsgrund. Aber auch das hängt davon ab, was ganz konkret vorgefallen ist. Beauftrage einen Rechtsanwalt damit! Dann der Mieter wird sicherlich nicht freiwillig ausziehen, und dann muss man Klage einreichen. Doch dafür sollte man als Vermieter sicher sein, dass die Kündigung wirksam ist und vor Gericht Bestand hat.

  • Vielen Dank für die Antwort.

    Also wenn die hilfsweise fristgerechte Kündigung wirksam ist (was angesichts der nachweisbaren Zahlungsprobleme über viele Monate klar sein sollte - und sonst hätte der Mieter ja die aufgelaufenen Schulden auch nicht sofort bezahlt um die fristlose Kündigung abzuwenden), dann kann der Vermieter nur noch abwarten, ob der Mieter am Ende der Kündigungsfrist tatsächlich auszieht?

    Und wenn er vorher schon Nachmieter sucht und der Mieter dann doch nicht auszieht, gibt es ein noch größeres Problem? Oder wie geht man mit so etwas am Besten um?

  • abwarten, ob der Mieter am Ende der Kündigungsfrist tatsächlich auszieht?

    So ist es, denn erst danach sollte die Räumungsklage eingereicht werden.

    Oder wie geht man mit so etwas am Besten um?

    Man sollte dem neuen Mieter noch keinen festen Beginn des Mietverhältnisses zusichern, denn sonst wird man schadenersatzpflichtig, wenn dieser Termin nicht klappt.

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