Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug kann der Mieter ja abwenden, indem er sämtliche Schulden bezahlt. Wie verhält es sich mit der im Kündigungsschreiben genannten "hilfsweisen fristgerechten Kündigung zum ...." - die gilt dann weiter, oder? (Auch wenn er ab jetzt pünktlich zahlt?)
Der Mieter macht keine Anstalten, auszuziehen, widerspricht der hilfsweisen ordentlichen Kündigung aber auch nicht (Härtegrund liegt nicht vor), obwohl der Vermieter ihn nach Zahlung der Schulden darauf aufmerksam gemacht habe. Da er auch sonst schwierig ist (beschimpft den Vermieter, sorgt im Haus für Unfrieden, beschwert sich über vieles und ruft auch schon mal die Polizei - die sich dann bei den Nachbarn entschuldigt da offenbar keine wirkliche Störung vorlag), hätte der Vermieter gerne dass er auszieht. Wegen dem Verhalten kann man ihm ja nur schwer kündigen, oder?