Haustiere zu Besuch

  • Hallo zusammen,

    ich bin gerade auf der Suche nach einer neuen Wohnung, in die ich alleine einziehen will. Ich habe eine Freundin mit einem kleinen Hund. Mit diesem Hund übernachtet meine Freundin ca. 4 Nächte im Monat bei mir.

    Muss ich das bei der Wohnungssuche dem Vermieter der gesuchten Wohnung mitteilen, oder fällt das unter das allgemeine Besuchsrecht?

    Reicht es aus dem jeweiligen Vermieter der Wohnung zu fragen ob Besuche mit Haustieren erlaubt sind (ohne die Freundin mit Hund zu erwähnen) und nur hierfür die Erlaubnis einzuholen.

  • Grundsätzlich darfst Du auch einen Besuch mit Hund empfangen und brauchst hierfür keine Genehmigung des Vermieters.

    Das ganze hat aber seine Grenzen, die dann überschritten sind, wenn dich der Hund in einer gewissen Regelmäßigkeit besuchen kommt und dann auch ein paar Stunden bleibt. Insbesondere, wenn das Tier öfter über Nacht bleibt, könnte das kritisch werden.

    Wie groß ist denn der Hund, bzw. was für eine Rasse? Es gibt ja zwischenzeitlich kleine Rassen, die lt. Rechtsprechung als Kleintier gelten, bei denen der Vermieter nicht informiert werden muss.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Regelmäßigkeit wäre jedes zweite Wochenende, von Freitag bis Sonntag. Wir führen eine Fernbeziehung.

    Das ist ein kleiner Hund (Cavalier-King-Charles-Spaniel). Der Hund sehr ruhig. Bellt nicht und beschädigt keine Möbel oder Gegenstände.

  • Wir werden hier keine eindeutige Antwort finden. Das geht gar nicht. Denn die Grenze zwischen "Besuch" und "Mitnutzung" der Wohnung ist schwimmend, lässt sich nicht eindeutig festlegen, kommt auf viele Umstände an. Nicht grundlos ist das auch immer wieder ein Grund für Gerichtsentscheidungen.

    Besuch ist immer erlaubt, soweit klar. Aber das Argument des Vermieters, dass er aufgrund der Regelmäßigkeit des Besuchs eine genehmigungspflichtige Mitnutzung sieht, wäre nicht so leicht von der Hand zu weisen.

    Du solltest dir daher überlegen, ob du aufgrund dieser unklaren Situation nicht lieber die Initiative ergreifen möchtest und mit dem Vermieter offen sprichst, und ihn um Erlaubnis bittet. Wenn du ihm glaubhaft machen kannst, dass keine Probleme durch den Hund zu erwarten sind, sollte der Erlaubnis normalerweise nichts im Wege stehen.

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