Mieterhöhung aufgrund der Preisentwicklung

  • Hey Ihr lieben,


    seit 2005 wohne ich in Berlin.
    begonnen mit 540€, heute 580€ Miete.

    Nun ist die Miete auf 631€ gestiegen. Lt. Hausverwaltung heißt es : ,,aufgrund der Preisentwicklung „


    Ich ging von den gestiegenen Energiepreisen aus und ignorierte es. Doch nach genauerem hinschauen sah ich, es betraf nicht die Energiekosten sondern die Betriebskosten (Müll, Reinigung und Ungeziefer)

    Nun gut. Doch irgendwie lässt es mir nicht Ruhe, aus einen Grund:


    Binnen 24 Monaten wurden drei neue Gewerbeflächen vermietet an Gastronomien. Seit der Existenz dieser Gastronomien sind Unmengen an Müll entstanden. Die Gäste die dann wiederum weitere Gäste anziehen ist zusätzlich Lärm und Dreck entstanden. Die Mülltonnen sind extrem voll, die zugleich auch Ungeziefer anziehen. So dreckig war es hier seit 2005 nicht mehr. Das Publikumsverkehr ums Block hat sich vervierfacht, es ist laut und ungemütlich geworden.


    Im Internet habe ich gelesen, dass Gewerbegebiete in der Betriebskostenabrechnung extra aufgelistet werden muss doch in meine Betriebskostenabrechnung ist nichts von Gewerbekosten aufgelistet.


    Frage: Müssen wir Mieter das akzeptieren? Hätten wir nicht zustimmen müssen, dass die Gewerberäume die zuvor Einzelhandel gewesen sind an Gastronomien vermietet werden?

    Und wenn nein, müssen wir auf die Müll und Reinigungskosten aufkommen, die durch Gastronomien entstanden sind?


    Für hilfreiche Tipps wäre ich euch dankbar.


    Lieben Dank.

  • Oftmals verursacht ein Gewerbe nicht mehr an Kosten als wenn es eine Wohnung wäre. Dann ist es unproblematisch und die Kosten des Gewere müssen dann auch nicht extra ausgewiesen werden. Wenn das aber anders ist und das Gewerbe beispielsweise unverhältnismäßig mehr an Müll verursacht, dann müssen dem Gewerbe auch mehr an Kosten auferlegt werden.

    Das macht man mit einem sog. Vorwergabzug. Von den Kosten wird also ein angemessener Betrag abgezogen und das Gewerbe damit belastet. Nur der restliche Betrag wird dann nach dem Verteilerschlüssel auf die Wohnungen verteilt. Wurde das nicht beachtet, ist das durchaus ein Grund, Einwände gegen die Abrechnung geltend zu machen.

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