Zimmer das zur Wohnung gehört

  • Hallo!

    Ich habe noch eine weitere Frage, die ich zu meiner Wohnung klären möchte.

    Im Haus ist ein zusätzliches Zimmer, welches laut Aussagen von einigen Nachbar zu meiner Wohnung gehört.
    Auch im Mietvertrag stehen 3 Zimmer, meine Wohnung selber hat allerdings nur 2 Zimmer.
    Mein Vormieter wollte das Zimmer wohl nicht haben, deshalb hat es ein anderer Mieter hier im Haus bekommen (er zahlt nichts extra dafür) und möchte dies natürlich nun auch nicht so ohne weiteres hergeben.
    Auf Nachfrage bei der Wohnungsgesellschaft haben sie mir gesagt das wenn 3 Zimmer im Mietvertrag stehen ja da auch irgendwas sein müsste, sie wüsste aber darüber jetzt so momentan nicht Bescheid und wollten das klären. Daraufhin habe ich allerdings nie wieder was gehört, aber haben möchte ich das Zimmer ja schon gerne, wenn es ja nunmal dazu gehört.

    Und im Endeffekt ist das Zimmer ja vermutlich auch in meinem Mietpreis enthalten, da ja derjenige der es nutzt keine Kosten für das Zimmer hat.
    Ich habe mich mit demjenigen unterhalten der das Zimmer nutzt, er sagt der Strom würde über den allgemeinen Hausstrom laufen, eine andere Nachbarin sagte das der Strom mit über meine Wohnung läuft...
    Auch gesehen hab ich das Zimmer noch nie, der Nutzer sagt es wäre aber nicht sehr groß.
    Um die Größe gehts mir nun aber wirklich nicht, auch wenn es sehr klein ist könnte ich dort ja immerhin meine Wäsche trocknen und es als Abstellraum nutzen.

    Als ich damals die Wohnung angemietet habe hat die Frau von der Wohnungsgesellschaft zu mir gesagt das dort oben kein Zimmer wäre. Also hat sie mich ja belogen...
    Was kann ich denn nun tun?

    By Carina

    Wir blühen in der Nacht. Wir sind zu schön für den Tag. (Subway to Sally)

  • Ich habe xx Fragen in Ihrem Beitrag gelesen. Diese Fragen können Sie aber nur vor Ort klären, in dem Sie am Ball bleiben und Aufklärung von Ihrem Vermieter verlangen.

    Und das sollten Sie dann nicht telefonisch sondern per Brief machen. Und damit man sieht, wie erst es Ihnen ist, schicken Sie diesen Brief per Einschreiben.

  • Ich habe xx Fragen in Ihrem Beitrag gelesen. Diese Fragen können Sie aber nur vor Ort klären, in dem Sie am Ball bleiben und Aufklärung von Ihrem Vermieter verlangen.

    Und das sollten Sie dann nicht telefonisch sondern per Brief machen. Und damit man sieht, wie erst es Ihnen ist, schicken Sie diesen Brief per Einschreiben.

    Einschreiben mit Rückantwort würde ich sogar sagen :)

  • Zitat


    Auch im Mietvertrag stehen 3 Zimmer, meine Wohnung selber hat allerdings nur 2 Zimmer. Als ich damals die Wohnung angemietet habe hat die Frau von der Wohnungsgesellschaft zu mir gesagt das dort oben kein Zimmer wäre. Also hat sie mich ja belogen...
    Was kann ich denn nun tun?

    Mein Gott, gehts noch!
    Wenn ich so etwas lese kommt mir die Galle hoch.
    Sie haben eine 3-Zimmerwohnung gemietet und stellen jetzt fest, das es nur 2 Zimmer sind.

    In drei Teufels Namen gehen Sie mit dem Vertrag zur Wohnungsgesellschaft und da soll man Ihnen das 3 Zimmer zeigen, wenn Sie schon damals bei der Besichtigung geschlafen haben.

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