Mietminderung - Wohnung eine Baustelle

  • Seit Mai ist unsere Whg eine Baustelle. Dusche hat Wasser durch Fliesen gelassen. Dadurch nasse Wände. Wegen mangelnder Arbeitskräfte zieht sich die Renovierung heraus. Wir duschen in Badewanne. Jetzt werden Bodenfliesen entfernt, dann Trockner aufgestellt. Zeitdauer 4 Wochen. Wir haben 60qm Wohnung. Wie lange es dann weiter geht...keine Ahnung. Der Vermieter meint soll Ferienwohnung zahlen 56,- zahlt er. Im Allgäu für diesen Preis nicht zu haben. Hinzu haben wir Hunde. Und finanziell durch die Situation absolut am Limit.

    Nun will er noch mit Miete hoch gehen. Im Februar sind wir auf 680,- gerutscht.

    Meine Frage" kann ich hier Mietminderung verlangen?" Ich möchte keinen Streit.

  • Wenn die Tauglichkeit der Wohnung gemindert ist, dann zahlt man nur die angemessene Miete. Bei einer eingeschränkten Nutzung durch die Sanierung ist eine Mietminderung möglich, über dessen Höhe aber nur ein Anwalt Auskunft geben darf.

    Ich würde bei den Trocknungsgeräten aber darauf achten, dass diese einen Zwischenzähler haben. Das kann ordentlich ins Geld gehen.

    Nun will er noch mit Miete hoch gehen. Im Februar sind wir auf 680,- gerutscht.

    Die Mieterhöhung muss er aber entsprechend begründen, d.h. über einen Mietspiegel, Vergleichswohnungen o.ä.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ja das ist geschehen. Gut die Miete wurde vor 10 Jahren das letzte Mal erhöht.

    Die jetzige Erhöhung ergibt sich ja durch die Gaspreise.

    Ich stehe wirklich mit dem Rücken zur Wand.

  • Die grundsätzliche Frage ist erst mal, ob die Wohnung als unbewohnbar bezeichnet werden kann für die Zeit der Arbeiten. Wenn das Bad unbenutzbar ist, dann gilt meistens auch die ganze Wohnung als unbenutzbar, denn ein Bad ist essentiell um wohnen zu können.

    Falls man zum Ergebnis kommt, die Wohnung ist unbewohnbar, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder die Mietminderung ist dann 100%, man zahlt also in der Zeit gar keine Miete und man sucht sich in der Zeit selbst eine andere Unterkunft für das gesparte Geld. Oder man bezahlt die Miete weiter und der Vermieter stellt eine Ersatzunterkunft zur Verfügung.

    Weiterer Schadenersatz, z.b. für die Einlagerung von Möbeln wenn erforderlich, ist nicht ausgeschlossen.

  • Darauf lässt er sich nicht ein. 50,- legt er für eine Ferienwhg bei. Im Allgäu nicht machbar. Im Bad werden Bodenfliesen herausgenommen. Vermutung ,dass Wandliesen entfernen ebenfalls 2 Wochen usw dauern. Und dann kommen noch diese lauten Trocknungsgeräte geplante 4 Stck auf 64 qm hinzu...

    Puh ganz ehrlich das ist zu viel. Ich muss aber ruhig bleiben und sachlich

  • Darauf lässt er sich nicht ein.

    Er hat da keine Wahl. Wenn die Miete um 100% gemindert ist, dann ist das automatisch so, es hängt nicht vom Wohlwollen des Vermieters ab. Es könnte eventuell sinnvoll sein, wenn du mal zu einem Anwalt oder Mieterverein gehst, um die Mietminderung einschätzen zu lassen. Denn gemindert ist die Miete in jedem Fall aufgrund der Baustelle in der Wohnung. Doch wenn du trotzdem drin bleiben kannst muss geklärt werden, wieviel % korrekt sind.

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