Liebe Community,
ich bin Hauptmieter in einer 2er-WG. Aus Gründen möchte bzw. muss ich meinem Untermieter kündigen.
Ich vermute (bei Fehlern freue ich mich über Input):
Gem. § 573a I S. 1 BGB muss ich keinen Grund angeben. Leider verlängert sich gleichzeitig gem. § 573a I S. 2 BGB die Kündigungsfrist um weitere drei Monate.
Beispielhaft: Würde ich bis zum 03.09.22 kündigen, wäre das Ende des Untermietverhältnisses nach ordentlicher Frist der 01.12, nach der Reglung des § 573a I BGB drei Monate länger, also der 01.03.2023.
Frage:
Was wäre nun, wenn ich nach Aussprechen der o. g. Kündigung selbst gegenüber dem Eigentümer kündige? Hier würde m. W. nach die ordentliche Kündigungsfrist nach § 573c I S. 1 BGB greifen, welche ja nur 3 Monate beträgt. Diese wäre dann ja ggfls. kürzer als die des Untermieters. Hat er dann einfach Pech gehabt oder wie wäre die Lage?
Vielen Dank für Eure Antworten ![]()
HG
Chris