Ein Mieter hatte vor Jahren eine Kücheneinrichtung in die Mietwohnung eingebaut. Diese wurde jeweils vom Nachmieter gegen entsprechende Vergütung übernommen.
Inzwischen ist die Küche aber so alt, dass der neue Mieter sie nicht übernehmen möchte.
Muss der bisherige Mieter und Eigentümer der Küche dann die Kücheneinrichtung abbauen und die Küche dahinter entsprechend herrichten (streichen) lassen?
Der neue Mieter doch sicherlich nicht aber eventuell der Wohnungseigentümer?