Hallo,
ich habe gestern meine NK-Abrechnung erhalten und dort zum ersten Mal den Punkt "Gartenpflege" entdeckt, welcher unter dem Punkt 'Betriebskosten' aufgeschlüsselt ist.
Dieser Punkt erschien wie geschrieben dieses Jahr zum ersten Mal und wurde mit 100€ veranschlagt - geteilt durch vier Mietparteien zu je 25€.
Auf Nachfrage an meine Vermieter, was er denn unter Gartenpflege verstehe, bekam ich als Antwort, dass das selbsterklärend sei. Wir würden kein Unkraut zupfen, würden nicht regelmäßig Rasen mähen und für 100€ würde sie keine Firma finden, also müssen sie alles selber machen. Alternativ könnten wir Mieter die Gartenpflege in Eigenregie erbringen und somit Kosten sparen.
Nun ist es so, dass mein Vermieter in den letzten beiden Jahren 1 bis maximal 2 mal selber kam, um Unkraut zu zupfen. 100€ sind da schon recht sportlich. Außerdem mähen wir regelmäßig alle 2-3 Wochen den Rasen und haben selber mit anderen Mietern 2 mal das komplette Unkraut entfernt.
Hinzu kommt noch, dass ich festgestellt habe, dass die Gartenmitbenutzung überhaupt nicht in unserem Mietvertrag verankert ist. Tatsächlich kommt das Wort "Garten" in meinem Mietvertrag nur ein einziges Mal vor und zwar als Unterpunkt: zusätzlich vermietet werden. Garten wird hier aufgeführt mit Kinderspielplatz, Trockenboden, Waschküche und Abstellraum (nichts davon haben wir). Ein x im Kästchen für die Gartenmitbenutzung ist gar nicht vorhanden. Das heißt, ich muss sowieso nichts zahlen?
Aber abgesehen davon: Darf mein Vermieter pauschal 100€ verlangen für zwei mal Unkraut zupfen? Kann er das überhaupt, wenn im Mietvertrag kein Wort zur Gartenpflege steht?