Betriebskosten - Gartenpflege

  • Hallo,

    ich habe gestern meine NK-Abrechnung erhalten und dort zum ersten Mal den Punkt "Gartenpflege" entdeckt, welcher unter dem Punkt 'Betriebskosten' aufgeschlüsselt ist.

    Dieser Punkt erschien wie geschrieben dieses Jahr zum ersten Mal und wurde mit 100€ veranschlagt - geteilt durch vier Mietparteien zu je 25€.

    Auf Nachfrage an meine Vermieter, was er denn unter Gartenpflege verstehe, bekam ich als Antwort, dass das selbsterklärend sei. Wir würden kein Unkraut zupfen, würden nicht regelmäßig Rasen mähen und für 100€ würde sie keine Firma finden, also müssen sie alles selber machen. Alternativ könnten wir Mieter die Gartenpflege in Eigenregie erbringen und somit Kosten sparen.

    Nun ist es so, dass mein Vermieter in den letzten beiden Jahren 1 bis maximal 2 mal selber kam, um Unkraut zu zupfen. 100€ sind da schon recht sportlich. Außerdem mähen wir regelmäßig alle 2-3 Wochen den Rasen und haben selber mit anderen Mietern 2 mal das komplette Unkraut entfernt.

    Hinzu kommt noch, dass ich festgestellt habe, dass die Gartenmitbenutzung überhaupt nicht in unserem Mietvertrag verankert ist. Tatsächlich kommt das Wort "Garten" in meinem Mietvertrag nur ein einziges Mal vor und zwar als Unterpunkt: zusätzlich vermietet werden. Garten wird hier aufgeführt mit Kinderspielplatz, Trockenboden, Waschküche und Abstellraum (nichts davon haben wir). Ein x im Kästchen für die Gartenmitbenutzung ist gar nicht vorhanden. Das heißt, ich muss sowieso nichts zahlen?

    Aber abgesehen davon: Darf mein Vermieter pauschal 100€ verlangen für zwei mal Unkraut zupfen? Kann er das überhaupt, wenn im Mietvertrag kein Wort zur Gartenpflege steht?

  • Darf mein Vermieter pauschal 100€ verlangen für zwei mal Unkraut zupfen? Kann er das überhaupt, wenn im Mietvertrag kein Wort zur Gartenpflege steht?

    Ja. Wenn man als Mieter die Pflicht hätte, die Gartenpflege zu übernehmen, dann müsste das im Vertrag vereinbart sein. Andernfalls ist es die Aufgabe des Vermieters. Und wenn er nun tatsächlich eine Firma damit beauftragen würde, die das regelmäßig macht, wären die Kosten sicherlich einiges höher als 100€.

    Hinzu kommt noch, dass ich festgestellt habe, dass die Gartenmitbenutzung überhaupt nicht in unserem Mietvertrag verankert ist.

    Das macht nichts, denn es kommt auch auf die tatsächlichen Umstände an. Und offenbar dürft ihr ja den Garten mitbenutzen.

  • Was ist denn zur Gartenpflege vertraglich vereinbart? Wenn ich das richtig lesen, mäht ihr ja selbst. Wenn dort vereinbart ist, dass ihr verantwortlich seid, kann der Vermieter keine Kosten in Rechnung stellen.

    Wenn im Vertrag gar nichts zum Garten geschrieben wird, müsst ihr auch nicht mähen.

    Zum Thema Mieterhöhung: Hier müsste geklärt werden, ob das rechtlich überhaupt möglich ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Also mein Vermieter besteht auf das Geld. Ich sehe das irgendwie aber nicht ein, da wie oben schon geschrieben, im Mietvertrag nichts geregelt wurde. Hinzu kommt, dass er uns Sachen unterstellt, die nicht stimmen.

    Und wenn in meinem Mietvertrag bei der Mitbenutzung des Gartens explizit kein X gesetzt wurde und ich diesen auch nicht nutze (was ich wirklich nicht tue), dann sehe ich keinen Grund dafür auch zu zahlen.

    Also, basierend darauf, dass die gartenpflege im MV nicht festgehalten wurde, ich den Garten nicht nutze und laut Mietvertrag auch nicht nutzen darf - warum sollte ich dann dafür bezahlen sollen?

  • und ich diesen auch nicht nutze (was ich wirklich nicht tue)

    Es spielt keine Rolle, ob du den Garten tatsächlich nutzt, und es kommt auch nicht darauf an, ob es im Mietvertrag steht. Sondern die Frage ist, ob du ihn theoretisch nutzen dürftest, also ob du ein Verbot hast, den Garten zu nutzen.

    Und es scheint so, also dürftest du den Garten nutzen wenn du wolltest, denn andernfalls ergibt es keinen Sinn, warum du dort den Rasen mähen solltest.

  • Sondern die Frage ist, ob du ihn theoretisch nutzen dürftest, also ob du ein Verbot hast, den Garten zu nutzen.

    Die Kosten sind auch umlagefähig, wenn der Garten nicht genutzt werden darf, weil es schön aussieht. Anders liegt der Fall, wenn der Garten zur ausschließlichen Nutzung vom Vermieter oder anderen Mieter bereit steht. Nutzung ist übrigens von der bloßen Pflege zu unterscheiden.

    Also, basierend darauf, dass die gartenpflege im MV nicht festgehalten wurde

    Die Gartenpflege muss nicht explizit umgelegt werden, da sie normale Betriebskosten sind, § 2 Nr. 10 BetrkVO. Der Vermieter kann seine Eigenleistung sogar mit dem Preis ansetzen, die ein Unternehmen verlangen würde, also seit ihr mit den 100€ noch gut dabei.

  • Unser Garten sieht… naja… er besteht nur aus Unkraut, Wildwuchs, Moos, Ahorn.

    Was mich so ärgert ist, dass mir mein Vermieter unwahre Sachen vorwirft und so tut, als ob alles an ihm hängen bleibt, obwohl er nur ein einziges Mal im letzten Jahr für eine halbe Stunde Unkraut gezupft hat.
    Er hat nicht ein mal selber rasen gemäht.

    Und soweit ich weiß, dürfen doch sowieso nur laufende Kosten in die NK Abrechnung und nicht einmalige Kosten.

    So wie ich das sehe, will er aufgrund falscher Behauptungen 100€ von uns abzwacken.

    Es ist aber auch unmöglich auch nur einen Satz mit dem Typen zu reden. Schon wenn ich nur höflich eine Nachfrage stelle, fühlt er sich angegriffen und ist auf 180.

  • So wie ich das sehe, will er aufgrund falscher Behauptungen 100€ von uns abzwacken.

    Kann sehr gut möglich sein. Doch wie schon gesagt wurde, würde es sehr viel mehr kosten, wenn der Vermieter künftig eine Firma beauftragt mit den Arbeiten. Und nachdem was wir bisher wissen, kann der Vermieter diese Kosten auf die Mieter umlegen. Es würde dann also noch teurer. Daher überlege weise, wie du dich weiter verhalten möchtest.

  • Hallo,

    ich wollte mich nochmal melden und berichten, wie es bisher gelaufen ist.

    Ich hatte ja mittlerweile alles dem Mieterbund geschildert und mir wurde gesagt, ich soll von meinem Vermieter mal einen Tätigkeitsnachweis/Stellenanzeige fordern.

    Also habe ich ihm das geschrieben und 3 Wochen dafür zeit gegeben. Er hat relativ zeitnah auch geantwortet, mir aber keinen Nachweis geliefert, sondern nur geschrieben, dass die Gartenpflege Arbeiten 18€/h die Stunde kosten und in unregelmäßigen Abständen bei Bedarf erledigt werden. Wie zu erwarten, kann mir also keinen Nachweis bringen.

    Das kuriose kommt aber erst jetzt.

    In der selben Mail schreibt er mir nämlich, dass - wenn ich nicht bereit bin, die 25€ pro Jahr zu erbringen - er mir die Nutzung des Gartens und des Wäschenetzes untersagt.

    Da er mir also keinen Tätigkeitsnachweis liefern kann, sind die 25€ also plötzlich nicht mehr für die Gartenarbeit gedacht, sondern als Gartenmiete zu sehen. ^^

  • sind die 25€ also plötzlich nicht mehr für die Gartenarbeit gedacht, sondern als Gartenmiete zu sehen

    Nein, das nicht. Er will dich direkt gesagt eher damit erpressen. Und wenn die Gartennutzung nicht im Vertrag steht und der Garten auch nicht als wirtschaftliche Einheit mit dem Wohnraum angesehen werden kann, kann er leider tatsächlich die Nutzung untersagen.

  • Hallo,


    mein Vermieter hat mir geantwortet und… langsam wird es echt lächerlich. Ich bin gerade im Urlaub und kann mich so schlecht „wehren“…

    In wie weit darf ich denn hier email Auszüge posten? Zu beschreiben, was er mir gepostet hat, ist recht schwer.

  • Du kannst das schon posten, wenn es vollständig anonymisiert ist. Aber ich weiß nicht ob das was nützt, denn hier kannst du keine Anweisungen bekommen, wie du weiter vorgehen sollst, denn das wäre Rechtsberatung. Wenn du aber noch Verständnisfragen zum Thema hast, stelle sie gern.

  • Ich poste hier einfach mal eine teil seiner Mail. Vorher hatte ich ihm mitgeteilt, dass ich die Miete um so und so viel kürzen werde, da er mir u.a. keinen Tätigkeitsnachweis für die Gartenpflege gezeigt hat.
    Jetzt versucht er es so hin zu biegen, dass ich es plötzlich nicht mehr um die Gartenpfeleg geht, sondern darum, ob ich den Garten kn der Vergangenheit genutzt habe. Absurd.


    Die Miete Rauchwarnmelder können Sie verrechnen! Alles andere nicht! Rückwirkend zu behaupten, Sie hätten den Garten nicht genutzt, glaube ich Ihnen nicht und spielt auch keine Rolle, weil Sie in der Beweispflicht sind! Sie haben auch mitgeteilt, dass Sie in der Vergangenheit den Garten selbst gepflegt hätten! Warum haben Sie das gemacht, obwohl Sie den Garten und den Wäschetrockner angeblich nicht genutzt haben???? Passt bezogen auf ihre Person nicht zusammen! Ich bin einverstanden,dass Sie ab dem 01.10.22 den Garten und den Wäschetrockner nicht mehr nutzen! Bis dahin haben Sie die geforderten Kosten zu tragen

    Sollten Sie das nicht bezahlen, werde ich es einfordern!

    Ich weiß nicht, ob ich das einfach komplett ignoriere, oder ihn freundlich darauf hinweise, dass ich gerne bereit bin, die 25€ für die Gartenpflege zu zahlen, sollte er mit einen Tätigkeitsnachweis liefern und das nicht ich in der Beweispflicht bin, sonder laut BGH Urteil vom 07.02.2018 er.

  • Das sehe ich anders. Wenn ich Bedenken an der Richtigkeit habe und sich mein Vermieter weigert, mir einen entsprechenden Nachweis zu liefern, kann ich natürlich die Miete um die jeweilige Sache kürzen, so lange ich keinen Nachweis habe.
    Er ist als Vermieter in der beweispflicht und kann nicht einfach irgendwas behaupten und dafür Geld verlangen.

  • Wahrscheinlich reden wir von was anderem.

    Die Miete darf man kürzen, wenn der Wohnwert gemindert ist, etwa durch ein Mangel. Nachweise nicht zu liefern mindern aber nicht den Wohnwert der Mietsache.

    Du kürzt wohl die Nachzahlung oder behältst Nebenkostenvorauszahlungen zurück, das ist dein gutes Recht.

  • Genau, es geht um die Betriebskostenabrechnung und nicht um eine Mietminderung. Ich hatte die komplette Rechnung unter Vorbehalt gezahlt und ihm jetzt dementsprechend für den Oktober die Miete um die jeweils zu viel gezahlten Beträge gekürzt

  • Du solltest noch wissen, dass es gar nicht so klar und eindeutig ist, dass der Vermieter diesen Betrag nicht umlegen darf. Denn laut Gesetz ist es zulässig, die eigene Arbeitsleistung abzurechnen. Hierbei dürfte sich der Vermieter sogar am Netto- Stundenlohn orientieren, den eine Firma verlangen würde. Und bei einem Kostenvoranschlag würde wahrscheinlich ein höherer Betrag raus kommen. Dass der Vermieter da war und was gemacht hat, streitest du ja nicht ab, hast du selbst geschrieben.

    Ich bin mir nicht sicher, ob es so klug ist, wegen 25€ ein schlechtes Verhältnis mit dem Vermieter hervor zu rufen. Man sollte alles etwas in Relation sehen. Und wenn der Vermieter die nächste Möglichkeit zur Mieterhöhung nicht am Schopf ergreift, hätte man ja auch nichts dagegen.

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