Kündigung vom Vermieter

  • Hallo zusammen.

    Muss in einer Kündigung, ein Datum stehen zu wann gekündigt wurde? Oder welche kündigungsfrist er uns einräumt?

    Haben eine Kündigung erhalten, aber ohne zu wann oder mit welcher Frist

    Da weiß ich als mieter ja nicht, ob er vll nett ist und uns statt 3monate 6monate Zeit gibt oder so.

    Danke

  • Man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege, aber es sollte zumindest "fristgerecht zum nächst möglichen Zeitpunkt" geschrieben stehen.

    Sonst weißt Du tatsächlich nicht, zu wann gekündigt wird. Insbesondere bei einer Eigenbedarfskündigung muss es ja nicht zwangläufig so sein, dass zum nächst möglichen Termin gekündigt wird.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Grundsätzlich ist die Kündigung dann auszulegen §§ 133, 157 BGB, da wird man ohne weitere Anhaltspunkte die Kündigung zum nächstmöglichen Termin annehmen müssen. So wird auch in vielen Fällen eine fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung umgedeutet, soweit dies möglich und zulässig ist.

    Jedoch muss die Kündigung inhaltliche Anforderungen erfüllen, etwa die Angabe von Kündigungsgründen, die Angabe der rechtlichen Grundlage etc. Was wie angegeben werden muss, ergibt sich aus den jeweiligen Kündigungsgrund aus welchem der Vermieter kündigt.

    Eine Angabe von einem konkreten Datum oder einer Frist ist nicht notwendig, da dies mit den gesetzlichen Vorgaben aufgefüllt werden kann. Wird fristlos gekündigt, dann gibt es eh keine Frist, wird ordentlich gekündigt regelt die Frist § 573c BGB.

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