Schönheitsreparaturen und Mietdauer

  • Ich habe vor ein Paar Tagen mein neuen Mietvertrag unterschrieben aber nicht alles durchgelesen.

    Ich zitiere:


    Während der Mietdauer übernimmt der Mieter auf eigene Kosten die Schönheitsreparaturen. Sie sind spätenstens beim Auszug des Mieters auszuführen.

    Die Schönheitsreparaturen müssen im Allgemeinen in folgenden Zeitabständen beginnend ab Beginn des Mietverhältnisses bzw dem Zeitpunkt an dem vom Mieter Schönheitsreparaturen fachgerecht vorgenommen worden sind, durchgeführt werden:


    alle 3 jahre Küche, Bad, Dusche, Toilette.
    alle 5 Jahre Sämtliche Wohn- Esszimmer, Schlafräume, Flur. Alle 7 jahre sonstige Nebenräume.

    Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden. Kommt der Mieter trotz Aufforderung durch den Vermieter diesen Verpflichtungen nicht nach, hat der Vermieter die Kosten für die Ausführung der Arbeiten zu erstatten. Der Mieter hat die Ausführungen der Arbeiten während des Mietverhältnisses durch den Vermieter oder dessen Beauftragten zi dulden.

    Endet das Mietverhältnis, bevor die Schönheitsreparaturen fällig sind, so ist der Mieter verpflichtet einen prozentualen Anteil der Renovierungskosten zu tragen der dem Abnutzungsgrad der Räume entspricht. Der Mieter ist berechtigt statt Zahlung der anteiligen Kosten die Schönheitsreparaturen selbst fachgerecht durchzuführen.

    Der reguläre Renovierungsturnus beträgt 5 jahre. Das Mietverhältnis endet nach 4 jahren. Der Mieter hat die Wohnung in üblichen Umfang abgenutzt. In diesem Fall gilt:


    tatsächliche Wohndauer ; 4 Jahre


    erforderliche Renovierungsfrist 5 jahre


    beteiligungsquote 4/5


    Die Wohnung wird zu Mietbeginn voll renoviert übergeben


    die Wohnung wird zum Mietsende voll renoviert zurückgegeben


    Jetzt ist die Frage : was soll das ganze heißen:

    Ich bin am durchdrehen, ich hätte diesen Mietvertrag nicht unterschreiben müssen ohne es durchzulesen. D.h nach 4 Jahren muss ich seine Wohnung komplett renovieren und dann schmeisst er mich raus weil das Mietverhältnis endet.

    Wo wir die Wohnung besichtigt haben, hat er gesagt die Wohnung wird auf unbefristet angemietet und jetzt sehe ich 4 jahre. Bitte hilft mir, was kann ich dagegen tun. Ich habe Ihm die Kaution schon überwiesen. Ich bin euch für jede hilfe dankbar.

  • Der reguläre Renovierungsturnus beträgt 5 jahre. Das Mietverhältnis endet nach 4 jahren. Der Mieter hat die Wohnung in üblichen Umfang abgenutzt. In diesem Fall gilt:

    Nein, das bedeutet in diesem Zusammenhang nicht eine Befristung des Mietvertrags. Der Satz ist lediglich eine Beispielrechnung, was man anteilig zu zahlen hätte, wenn du fiktiv angenommen nach 4 Jahren kündigen würdest.

    Allerdings ist so eine anteilige Zahlung (Quotenklausel) laut BGH unwirksam, diese hat man nicht zu leisten. Man muss am Ende der Mietzeit lediglich schauen, welche Räume du tatsächlich zu renovieren hast je nach Zustand der Wände.

    die Wohnung wird zum Mietsende voll renoviert zurückgegeben

    Dieser Satz könnte eventuell die gesamte Renovierungspflicht unwirksam machen. Aber das kann man jetzt so allgemein nicht sagen. Ein Anwalt müsste sich den Vertrag insgesamt anschauen um das zu bewerten.

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