Indem du Einsicht in die Belege nimmst, dir also die Rechnungen anschaust, die der Vermieter weitergegeben hat.
Danke für die Rasche Antwort.
Indem du Einsicht in die Belege nimmst, dir also die Rechnungen anschaust, die der Vermieter weitergegeben hat.
Danke für die Rasche Antwort.
Guten Abend,
Habe vom Vermieter die Abrechnung für das Jahr 2024 mit über 2000 euro Nachzahlung. Das Jahr davor waren es nur 519 euro. Laut Ihm sind die Preise hochgegangen, aber doch nicht 1500 euro mehr als das Jahr zuvor , selbe Personen anzahl wie das Jahr zuvor 2023.
Was kann ich jetzt tun? Wie soll ich dem Vermieter glauben das dieser Betrag stimmt? Ich bin verzweifelt, Familienvater der gerade mal mit meinen Lohn über die Runden komme.
Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar.
VG Krosi
Ich habe vor ein Paar Tagen mein neuen Mietvertrag unterschrieben aber nicht alles durchgelesen.
Ich zitiere:
Während der Mietdauer übernimmt der Mieter auf eigene Kosten die Schönheitsreparaturen. Sie sind spätenstens beim Auszug des Mieters auszuführen.
Die Schönheitsreparaturen müssen im Allgemeinen in folgenden Zeitabständen beginnend ab Beginn des Mietverhältnisses bzw dem Zeitpunkt an dem vom Mieter Schönheitsreparaturen fachgerecht vorgenommen worden sind, durchgeführt werden:
alle 3 jahre Küche, Bad, Dusche, Toilette.
alle 5 Jahre Sämtliche Wohn- Esszimmer, Schlafräume, Flur. Alle 7 jahre sonstige Nebenräume.
Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden. Kommt der Mieter trotz Aufforderung durch den Vermieter diesen Verpflichtungen nicht nach, hat der Vermieter die Kosten für die Ausführung der Arbeiten zu erstatten. Der Mieter hat die Ausführungen der Arbeiten während des Mietverhältnisses durch den Vermieter oder dessen Beauftragten zi dulden.
Endet das Mietverhältnis, bevor die Schönheitsreparaturen fällig sind, so ist der Mieter verpflichtet einen prozentualen Anteil der Renovierungskosten zu tragen der dem Abnutzungsgrad der Räume entspricht. Der Mieter ist berechtigt statt Zahlung der anteiligen Kosten die Schönheitsreparaturen selbst fachgerecht durchzuführen.
Der reguläre Renovierungsturnus beträgt 5 jahre. Das Mietverhältnis endet nach 4 jahren. Der Mieter hat die Wohnung in üblichen Umfang abgenutzt. In diesem Fall gilt:
tatsächliche Wohndauer ; 4 Jahre
erforderliche Renovierungsfrist 5 jahre
beteiligungsquote 4/5
Die Wohnung wird zu Mietbeginn voll renoviert übergeben
die Wohnung wird zum Mietsende voll renoviert zurückgegeben
Jetzt ist die Frage : was soll das ganze heißen:
Ich bin am durchdrehen, ich hätte diesen Mietvertrag nicht unterschreiben müssen ohne es durchzulesen. D.h nach 4 Jahren muss ich seine Wohnung komplett renovieren und dann schmeisst er mich raus weil das Mietverhältnis endet.
Wo wir die Wohnung besichtigt haben, hat er gesagt die Wohnung wird auf unbefristet angemietet und jetzt sehe ich 4 jahre. Bitte hilft mir, was kann ich dagegen tun. Ich habe Ihm die Kaution schon überwiesen. Ich bin euch für jede hilfe dankbar.
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