Ölheizung zu alt zum Vermieten - Keine Wartung und Störung

  • Hallo,

    wir haben heute einen Mietvertrag zu einem kompletten Haus unterschrieben.

    Nun wollten wir mal nach der Ölheizung schauen, da wir uns selbst um Öl kümmern müssen.

    Wir haben gesehen, dass die Heizung auf Störung ist, sie das letzte Mal Jahr 2014 gewartet wurde und der Brenner von 1987 ist.

    Das letzte Messprotokoll ist von 1986.

    Und die Anlage selbst von 1972.

    Darf man sowas überhaupt vermieten?


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  • Ja, das darf man, wüsste nicht, was dagegen spricht. Jedoch ist der Vermieter für die Funktionstüchtigkeit und somit Störungsbeseitigung zuständig. Ebenso wird wohl auch der Schornsteinfeger die Anlage anschauen müssen, weil das turnusmäßig vorgschrieben ist.

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