Beiträge von Smuji

    Hallo,

    wir haben heute einen Mietvertrag zu einem kompletten Haus unterschrieben.

    Nun wollten wir mal nach der Ölheizung schauen, da wir uns selbst um Öl kümmern müssen.

    Wir haben gesehen, dass die Heizung auf Störung ist, sie das letzte Mal Jahr 2014 gewartet wurde und der Brenner von 1987 ist.

    Das letzte Messprotokoll ist von 1986.

    Und die Anlage selbst von 1972.

    Darf man sowas überhaupt vermieten?


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    der mieter im EG hat diesen mietvertrag
    http://www.mieterbund.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&g=0&t=1442995633&hash=80aa52e5b5c14893f8ce2367ec1facd47239bd2d&file=fileadmin/pdf/mietvertrag/Wohnungs-Mietvertrag%202014.pdf

    heizkosten werden jährich von TECHEM erfasst und auf beide parteien umgelegt/aufgeteilt. warmwasser ebenso

    allgemeinstrom steht im vertrag glaube nicht. kann aber auch gerne den flur und alles abklemmen und dann läuft er im dunkelen durch den flur , oder muss sich aus seiner wohnung licht in den flur legen :)

    steht aber auch nicht im vertrag, soweit ich das richtig lese, dass er eine vorrauszahlung für irgendwelche stromkosten zahlt.

    d.h. will er licht im flur und keller, muss er dafür ja bezahlen...denn geschenkt bekommt er es nicht und diesen strom zahlt er laut vertrag ja nicht.

    aber wie läuft das dann mit einem allgemeinstromzähler ?!? den muss ja auch jemand ablesen ?!? ich kenne das so, man meldet sich beim energieversorger an, der fragt nach meinem zähler und zählerstand und dann bekomem ich nen pauschalbetrag und ende des jahres liest ihn jemand ab... und dieser jemand komtm dann und liest zeitgleich den A-zähler ab und teil die khw durch 2 und klatscht das dann zur hälfte bei mir drauf ?!? und wenn der OG-bewohner einen anderen zähler anbieter hat, wird sich meiner bestimmt nicht in die sachen des OG-bewohner einmischen und ihm den halben A-strom zähler berechnen ?!?

    im vertrag ist nur geregelt, dass im mietpreis die nebenkosten für heizung, müllabfuhr etc. mit drinnen ist...strom muss der mieter separat zahlen.

    Hallo,

    wir haben ein 2-Familienhaus EG = 55mm² und OG =55mm² + ausgebautes Dachgeschoss ~40mm².

    Nun haben wir im Keller 2 Stromzähler und über dem vom OG läuft auch der Allgemeinstrom. Dh. der momentane Mieter im EG zahlt nichts für den Allgemeinstrom (8Glühbirnen Treppenhaus und Keller, Heinzungsanlage, Gegensprechanlage und Flursteckdosen).

    Da nun demnächst neue Mieter ins OG einziehen, kann man diesen ja nicht zumuten den Allgemeinstrom alleine tragen zu müssen, richtig ?!?

    Nur wie genau macht man das in diesem Fall. Vorher hatte jeder Mieter seinen eigenen Stromzähler, seinen eigenen Stromanbieter und hat ganz normal seinen Strom bezahlt. Nur dass halt das OG noch zusätzlich den A-Strom auf seinem Zähler hatte.

    Ich dachte nun , dass man hinter dem Zähler vom OG, noch einen MID-zugelassenen Hutschienen-Zähler einbauen, der dann nur den Allgemeinstrom zählt ?!?

    Wie genau läuft dann das mit dem ablesen ?!? Bzw. Mieter im OG zahlt normal beides weiter und am Ende des Jahres ließt der Vermieter den Zwischenzähler ab und stellt dem Mieter im EG, die hälfte des Stromes in Rechnung und der im OG erhält diese Hälfte dann ?!?

    Oder wie genau macht man es am besten ?!?

    Gruß Smuji

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