Ich weiß nicht, ob ich die Frage korrekt formuliert habe.
Ich habe ein Appartement gemietet mit einem Indexmietvertrag. Heute, also am 09.07.2022, habe ich ein Mieterhöhungsschreiben erhalten (übrigens ohne Datum) in welchem auf den Verbraucherpreisindex verwiesen wird. Im Vergleich von Mai 2021 bis Mai 2022 ist dieser um 9,12 % gestiegen. Das scheint mir richtig zu sein. Die Mietpreiserhöhung gilt ab August 2022. Das scheint mir nicht richtig zu sein. Darf die Vermieterin dies so kurzfristig?
Danke für eine Antwort.
Vanessa.