Vermieter möchte Stromversorgung und Brandschutz prüfen

  • Hallo,

    Vermieter möchte einen Termin um im Speicher die Stromversorgung zu prüfen. Also ob die Leitung auf unseren Zähler läuft. Er will auch Zutritt zum Speicher weil er die brandschutztechnischen Voraussetzungen prüfen will. Sind das Gründe für eine Besichtigung?

    Danke!

  • Hallo und danke für die Antworten!

    Ich habe den Vermieter gebeten die Stromleitung eines Kellerraums (anderer Mieter) vom Allgemeinstrom auf den Zähler der Nutzerwohnung legen zu lassen. Nun will der Verwalter einen Besichtigungstermin um zuprüfen, ob der Strom des von uns genutzten Speichers (Dachstuhl) auf unseren Zähler läuft. Was auch so ist. In diesem Zusammenhang will der die brandschutztechnischen Voraussetzungen prüfen. Sprich, ob dort brennbare Stoffe oder dgl. gelagert werden. Ich habe ihn jetzt aufgefordert sein "Besichtigungsbegehren " zu begründen.

  • Ich habe ihn jetzt aufgefordert sein "Besichtigungsbegehren " zu begründen.

    Was er ja schon getan hat in der Ankündigung und Bitte um einen Termin. Näher muss der Vermieter das nicht ausführen. Er macht das wohl nicht ohne Anlass, da er eine Vermutung hat, dass dort Sachen gelagert werden könnten, die nicht sein dürfen.

  • Vermieter hat sich gemeldet:

    da wir die Versicherung gewechselt haben möchte diese gerne wissen, ob auf dem Dachboden leicht oder selbst entzündliche Substanzen wie z.B. Farben, Lösungsmittel oder Papier, Schaumstoffe o.ä. gelagert werden. Wir als Eigentümer oder Verwalter möchten dies gerne persönlich Inaugenschein nehmen, da wir hier in der Verantwortung stehen.

    Was soll ich davon halten?


    Oder anders gefragt, darf ich Umzugskartons nicht im Speicher lagern? In der Hausordnung stehen nur leicht entzündliche Gegenstände und Flüssigkeiten die nicht gelagert werden dürfen.

  • Vom Brandschutz her dürfen Umzugskartons normalerweise nicht in den Dachboden. Aber es muss ja nicht so sein, dass der Vermieter die Beseitigung verlangen wird. Jedenfalls ist so etwas ein berechtigter Grund für eine Besichtigung.

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